Insgesamt gab es Bestrebungen, über 100 Kleinregionen zu gründen (s. #Liste der Kleinregionen in der Steiermark). Die Erfahrungen mit den Kleinregionen flossen in die Steiermärkische Gemeindestrukturreform ein. Diese bewirkte, dass mit Wirkung ab 1. Jänner 2015 viele Teilnehmergemeinden der früheren Kleinregionen zu größeren Gemeinden vereinigt wurden. Obwohl sich viele Gemeinden zu Kleinregionen zusammengeschlossen hatten, waren die erwünschten Effekte dieser Maßnahme weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.[3]
Schon in den frühen 1970er Jahren wurde von der Steirischen Volkspartei ein Reformmodell der Strukturen der Regionalpolitik entwickelt (Modell Steiermark). Dieses wurde im Frühjahr 2007 als Modell:Zukunft:Steiermark wieder aufgegriffen („Schützenhofer-Modell“, nach dem LH-Stv. und Parteiobmann Hermann Schützenhöfer).[4] Es wurde dann im Konzept Regionext von der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt.[5]
Gesetzliche Grundlage von Kleinregionen ist die Steiermärkische Gemeindeordnung 1967[6] (GemO), in der Fassung der Novelle 2008[7] und der Änderung 2014,[8] mit der Vereinfachungen und Anpassungen an die Gemeindestrukturreform erfolgten.[9]
„Gemeinden, die untereinander räumlich funktionell verbunden sind, können sich zur Abstimmung ihrer Entwicklung und zur Planung einer effizienten gemeinsamen Besorgung kommunaler Aufgaben zu Kleinregionen zusammenschließen.“
Eine Kleinregion muss seit 2015 mindestens aus zwei Gemeinden bestehen, die bisher genehmigten Kleinregionen bleiben bestehen, solange diese Bedingung erfüllt ist (§ 106c GemO).[8] Bis Ende 2014 war Bedingung für die Konstitution einer Kleinregion eine Mindestzahl von vier teilnehmenden Gemeinden oder eine Gesamtzahl der Wohnbevölkerung von mindestens 3000 Personen (§ 38a Absatz 1 GemO). Entstanden sind einige der Regionen aus Kleinregionen im Sinne der Lokalen Agenda 21, dem UNO-Nachhaltigkeitprogramm, ab 1992,[10] oder EU-Strukturförderungsmaßnahmen nach dem EU-Beitritt Österreichs 1995.
Die erste Kleinregion im Sinne der Gemeindeordnung wurde April 2009 mit der Kleinregion Straden in der Südoststeiermark gebildet.[11]
Kleinregionen stellen eine Form des Gemeindeverbands dar (§ 38a Abs. 3 GemO). Organe sind die Kleinregionsversammlung, die aus allen Gemeinderatsmitgliedern der beteiligten Gemeinden besteht, der Kleinregionsvorstand, bestehend aus allen Bürgermeistern, und dem Verbandsobmann, der unter diesen gewählt wird (§ 38a Abs. 4 ff GemO).[12]
Innerhalb der Verbände sollen Kleinregionale Entwicklungskonzepte (KEK) erstellt werden, die die Basis der Gemeindekooperationen und kleinregionalen Entwicklungsplanung bilden. Inhalte dieser KEK sind:[14][13]
eine Bestandsanalyse (Beschreibung der strukturellen Ausgangssituation der Kleinregion, Kooperationsprofil, Infrastrukturprofil, Finanzanalyse, Überblick über bereits bestehende Gemeindekooperationen)
eine Stärken/Schwächen-Chancen/Risiken (SWOT-)Analyse
die Festlegung einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung und von Zielsetzungen
die Festlegung gemeinsamer kommunaler Aufgaben
Das erste Entwicklungskonzept erstellte die Kleinregion Reitingblick in der Obersteimark im Juni 2011.[15]
Ergebnisse, Erfahrungen und Auswirkungen der Einführung von Kleinregionen
Vorteil der Kleinregionen war, dass sie den Gemeinden (neben der ohnedies bestehenden Möglichkeit der Gründen von Gesellschaften, z. B. GmbH, oder von Vereinen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften) eine zusätzliche Möglichkeit zur Zusammenarbeit boten. Diese Möglichkeiten wurden aber nicht im erwarteten Umfang genützt – als Nachteil der Kleinregionen erwies sich nämlich, dass die daran teilnehmenden Gemeinden nach wie vor selbstständig blieben, so dass bei allen Änderungen nach wie vor die Gemeinderäte aller beteiligten Gemeinden zu befassen waren und deren Interessen Einfluss auf die geplanten Vorhaben nahmen bzw. diese verhindern konnten. Es wurde im Landtag beispielsweise berichtet, dass es auch nach einem zehnjährigen Versuch nicht gelungen war, ein Projekt auf die Füße zu stellen, weil es immer wieder einen anderen Bürgermeister, Amtsleiter usw. gegeben habe. Diese Situation wurde mit den Worten „… in Wirklichkeit führt das zu kleinen Erfolgen bis zu keinen Erfolgen.“
umschrieben.[16]
In der Kleinregion Reitingblick fand per 1. Jänner 2013 auch die erste Gemeindefusion auf Basis des Regionext-Programms statt (Hafning und Gai mit Trofaiach).
In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Steiermärkischen Gemeindestrukturreformgesetz, die von der Steiermärkischen Landesregierung ausgearbeitet wurden, waren die Erfahrungen mit den Kleinregionen folgendermaßen zusammengefasst. Diese Erläuterungen gehörten zu den Unterlagen, welche Grundlage des Beschlusses über die Gemeindestrukturreform im Steiermärkischen Landtag waren:
„Der Landtag Steiermark hat sich in Debattenbeiträgen mehrmals mit der Frage beschäftigt, ob freiwillige Gemeindekooperationen bzw. Gemeindeverbände genauso geeignet sind, die mit einer Gemeindereform verfolgten Ziele zu erreichen. Das wäre aber nur dann der Fall, wenn mit den freiwilligen Gemeindekooperationen oder Gemeindeverbänden die dargestellten gleichen verwaltungsökonomischen und/oder wirtschaftlichen Vorteile erzielt werden können. Der Landtag hat geprüft, ob die Reformziele auch in einem oder in mehreren Gemeindeverbänden genauso gut erreicht werden können. Allgemein sprechen folgende Erwägungen gegen eine Verbandslösung:
Erstens dürfen Gemeindevereinbarungen „im Falle der Besorgung von Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung die Funktion der beteiligten Gemeinden als Selbstverwaltungskörper nicht gefährden“ (Art 116a Abs. 1 Z 1 B-VG). Damit verbietet das B-VG eine „zu verdichtete“ Gemeindekooperation, die Gemeinden müssen Selbstverwaltungskörper bleiben. Einer einem Gemeindezusammenschluss vergleichbaren Struktur sind schon damit Grenzen gesetzt.
Zweitens kann die finanzielle Leistungskraft durch Gemeindekooperationen zwar gestärkt werden, nicht gesichert ist aber die Nachhaltigkeit dieser Stärkung. Insbesondere können die einem Gemeindeverband beigetretenen Gemeinden diesen wieder verlassen. Eine „Kündigung“ einer rechtswirksamen Gemeindevereinigung ist hingegen nicht möglich. Nur die Gemeindevereinigung ermöglicht deshalb eine nachhaltige und zuverlässige Stärkung der gemeindlichen Leistungskraft.
Drittens können Gemeinden in verschiedenen Angelegenheiten mit jeweils anderen Körperschaften unterschiedliche Kooperationen bilden. Dadurch kann sich ein nach Angelegenheiten differenziertes, heterogenes „Kooperationsnetz“ entwickeln, was insbesondere die zentralörtliche Raumplanung erheblich erschweren kann. Auch unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Gemeindeaufsicht kann sich ein unstrukturiert entwickeltes Kooperationsnetz nachteilig auswirken.
Viertens wird durch eine Verbandslösung der generelle Arbeits- und Verwaltungsaufwand erhöht, da eine zusätzliche Verwaltungsebene über den Gemeinden geschaffen wird. Damit kann den Erwartungen in eine funktionierende, kostengünstige Verwaltung in vielen Bereichen nicht entsprochen werden.
In Anbetracht dessen ist davon auszugehen, dass die durch die B-VG-Novelle des Jahres 2011[18] geschaffene Möglichkeit der Bildung von Mehrzweckverbänden die umfassende Gemeindestrukturreform durch Gebietsänderungen nicht ersetzen kann, sondern nur ein ergänzendes Modell darstellt.“[3]
In einer Stellungnahme im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Gemeindezusammenlegungen im Rahmen der Gemeindestrukturreform wies die Stmk. Landesregierung auch auf eine rechtswissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahr 2012 hin, die zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen war.[19]
Das fand in der Entscheidung des VfGH seinen Niederschlag mit dem Zitat:
„Eine rechtspolitische Gesamtbewertung gemeindeübergreifender Organisationsformen fällt somit zugunsten von Fusionen und Gebietsgemeinden aus, weil diese sich effizienter und finanziell günstiger ausgestalten lassen und – wie gesagt – eine Abmilderung des kommunalen Identitätsverlustes zulassen.“[20]
Änderungen
Seit 2015 kommt es im Rahmen der Gemeindestrukturreform dazu, dass manche Gemeinden in mehreren Kleinregionen aufscheinen, weil sie frühere Gemeinden aus mehreren Kleinregionen aufgenommen haben (z. B. Deutschlandsberg, Gnas). Weiters gibt es Kleinregionen, die seither nur mehr aus einer Gemeinde bestehen und daher nicht mehr den Regeln für Kleinregionen entsprechen (z. B. Stainz), auch hat sich das Gebiet einiger Kleinregionen durch die Gemeindezusammenlegungen (wenn nur ein Teil der neuen Gemeinde Mitglied der Kleinregion war) verändert (z. B. Schwarzautal). Es ist daher mit weiteren Veränderungen bzw. dem Ende mancher Kleinregionen in der bisherigen Form (die einen Teil der Verwaltungsorganisation des Landes Steiermark bilden, nicht nur regionale Tourismusverbände begründen sollte) zu rechnen.
Liste der Kleinregionen in der Steiermark
± = Sortiermöglichkeit nach aktuellen bzw. aufgelösten Kleinregionen
Nr. = Laufnummer der Kleinregion
Region = Raumplanungsregion
PB = politischer Bezirk heute (Kürzel: Kfz-Kennbuchstaben)
Gründung = Datum der konstituierenden Sitzung
Aufgelöste Kleinregionen sind dunkelgrau hinterlegt, die in Zeilen abwechselnde hellgraue Unterlegung dient nur der besseren Lesbarkeit.
Leoben, Niklasdorf, Proleb, Sankt Michael in Obersteiermark, Sankt Stefan ob Leoben
18. Nov. 2009[100][101] (Nov. 1998 mit Kraubath, St. Michael und St. Stefan als Gemeindeverband „ISGS Region Gleinalm Nord“)[102][A 34] Aufgelöst mit 21. November 2020.[A 35]
Gai und Hafning bei Trofaiach (2013 fusioniert mit Trofaiach), Sankt Peter-Freienstein, Traboch und Trofaiach
Juni 2009 (als KR Hafning b.T., Sankt Peter-Freienstein, Traboch und Trofaiach;[108] mit Gai und neuem Namen ab 15. Juni 2011[Anm. 2][Anm. 1]) Aufgelöst mit 31. Dezember 2016.[A 36]
↑Landtagsabgeordneter Peter Tschernko im Stenografischen Protokoll (Memento vom 4. Dezember 2014 im Internet Archive) der 39. Sitzung des Landtages Steiermark, XVI. Gesetzgebungsperiode, 17. Dezember 2014, S. 7020.
↑Kriterien, Land Steiermark, „Gemeindestrukturreform“ (gemeindestrukturreform.steiermark.at).
↑BGBl. I Nr. 60/2011: Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Stärkung der Rechte der Gemeinden.
↑Michael Holoubek, Michael Potacs, Sebastian Scholz: Art. 120 B-VG als Instrument der Gemeindekooperation? In: Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft – KWG (Hrsg.): Gemeindekooperationen – vom Kirchturmdenken zur vernetzten Region. Tagungsband eines Symposions 2012. Verlag Manz, Wien 2013, ISBN 978-3-214-00726-3, S. 45–73.
↑Erkenntnis des VfGH (PDF) vom 24. November 2014, G 75/2014-11, G 76/2014-12, G 77/2014-11, S. 38.
↑Rauminformationssystem Steiermark: Kleinregionsprofil Mariazellerland – Ein Projekt im Rahmen der Initiative Regionext.Raumplanung Steiermark (Memento vom 6. Dezember 2014 im Internet Archive)
↑Regionext in der Praxis: Die Kleinregion „Drei Täler“. In: Steirische Gemeindenachrichten, 62. Jahrgang, Nummer 4, Juli/August 2009, S. 17; gemeindebund.steiermark.at (PDF; 1,7 MB)
↑ abcNeues aus der Region (Memento vom 29. Oktober 2013 im Internet Archive), Regionalmanagement Graz & Graz-Umgebung, Dezember 2011, Kapitel Kleinregionen – Gemeinden, S. 4 ff. (pdf; 530 kB), graz-umgebung.at.
↑Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates, 24. September 2009. Zl.: 25/4-2009, Marktgemeindeamt Weißkirchen in Stmk, Tagesordnung Punkt 3.9. Konstituierende Sitzung Regionext, S. 3 f. pdf (Memento vom 29. Oktober 2013 im Internet Archive), weisskirchen.riskommunal.net.
↑Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21. Dezember 2010. Stadtamt Zeltweg, Punkt IV Berichte A: Gemeindeverband „Kleinregion Aichfeld“, S. 18 pdf (Memento vom 4. Dezember 2014 im Internet Archive), meine-info.at.
↑Funktionsperiode 04/2010 – 04/2015. Protokoll über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Scheifling, Tagesordnungspunkt 13, S. 22 pdf, scheifling.riskommunal.net.
↑Mettersdorfer Über-Blick. Die informative Zeitung der Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach, Ausgabe 3, Juli 2009, S. 3, 27 mettersdorf.com (PDF; 9,1 MB)
↑Verordnung über die Vereinbarung der Marktgemeinde St. Michael in Obersteiermark sowie der Gemeinden St. Stefan ob Leoben und Kraubath an der Mur zur Bildung des Gemeindeverbandes „ISGS Region Gleinalm Nord“ vom 16. November 1998; kundgemacht in der Grazer Zeitung am 27. November 1998, Stück 48; aufgelöst mit 6. März 2021.
↑Es gab gute, aber auch schlechtere Zeiten. Sitzung des Deutschlandsberger Gemeinderats. In: Weststeirische Rundschau. Nr. 1, Jahrgang 2024 (5. Jänner 2024), 97. Jahrgang, S. 5.
Diese Verordnungen traten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
↑10. August 2017 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Bezirk Mürzzuschlag“ … Nr. 191, 18. August 2017, 213. Jahrgang, Stück 333, S. 389–390; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 10. Mai 2010.
↑22. Juni 2017 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Bezirk Knittelfeld“ … Nr. 143, 30. Juni 2017, 213. Jahrgang, Stück 26, S. 316–317; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 14. Dezember 2009.
↑28. November 2019 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Pölstal“ … Nr. 261, 6. Dezember 2019, 215. Jahrgang, Stück 49, S. 607; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 5. Oktober 2009.
↑1. Februar 2018 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Gröbming“ … Nr. 31, 16. Februar 2018, 214. Jahrgang, Stück 7, S. 68; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 17. November 2011.
↑29. September 2016 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Murau“ … Nr. 258, 7. Oktober 2016, 212. Jahrgang, Stück 40, S. 560.
↑6. Juli 2017 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Hochschwab Süd“ … Nr. 158, 14. Juli 2017, 213. Jahrgang, Stück 28, S. 337.
↑22. März 2018 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Liesingtal“ … Nr. 85, 30. März 2018, 214. Jahrgang, Stück 13, S. 143; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 18. Oktober 2010.
↑30. September 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „ISGS Liesingtal“ “ bestehend aus den Marktgemeinden Kalwang, Mautern in Steiermark, Kammern im Liesingtal und der Gemeinde Traboch Nr. 275, 8. Oktober 2021, 217. Jahrgang, Stück 40, S. 435; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 3. Mai 1999.
↑22. November 2018 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Zirbitzkogel–Grebenzen“ … Nr. 253, 30. November 2018, 214. Jahrgang, Stück 48, S. 508–509; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 12. Juli 2010.
↑13. Februar 2020 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Rund um den Erzberg“ … Nr. 26, 21. Februar 2020, 216. Jahrgang, Stück 8, S. 64; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 19. Oktober 2009.
↑21. Dezember 2017 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Bruck an der Mur“ … Nr. 245, 29. Dezember 2017, 213. Jahrgang, Stück 51/52, S. 570–571; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 21. September 2009.
↑12. September 2019 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Naturpark Almenland“ … Nr. 207, 20. September 2019, 215. Jahrgang, Stück 38, S. 499; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 28. April 2011.
↑11. April 2019 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Steirisches Wechselland“… Nr. 92, 19. April 2019, 215. Jahrgang, Stück 16, S. 239; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 14. Jänner 2011.
↑10. Juli 2014 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Übelbachtal“ … Nr. 206, 1. August 2014, 210. Jahrgang, Stück 31, S. 397.
↑30. September 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „3-G / St. Peter ob Judenburg, St. Georgen ob Judenburg und Unzmarkt-Frauenburg“ … Nr. 276, 8. Oktober 2021, 217. Jahrgang, Stück 40, S. 435; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 22. Juni 2009.
↑26. März 2020 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Riegersburg“ … Nr. 38, 3. April 2020, 216. Jahrgang, Stück 14, S. 127; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 5. Oktober 2009.
↑21. Dezember 2017 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion 47° Nord“ … Nr. 244, 29. Dezember 2017, 213. Jahrgang, Stück 51/52, S. 570; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 7. Juli 2011.
↑19. Jänner 2017 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Aichfeld“ … 3. Februar 2017, 213. Jahrgang, Stück 5, S. 51; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 10. April 2009.
↑11. Mai 2017 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Mureck“ … Nr. 102, 19. Mai 2017; 213. Jahrgang, Stück 20; S. 240.
↑21. März 2019 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Kleinregion „Erholungsregion Joglland“… Nr. 76, 29. März 2019, 215. Jahrgang, Stück 13, S. 206; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 1. März 2010.
↑28. November 2019 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Scheifling – St. Lorenzen bei Scheifling – Niederwölz – Frojach-Katsch“ … Nr. 262, 6. Dezember 2019, 215. Jahrgang, Stück 49, S. 607; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 22. Dezember 2011.
↑4. Februar 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Fehring“ … Nr. 34, 19. Februar 2021, 217. Jahrgang, Stück 7, S. 103; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 4. Mai 2009.
↑14. Juni 2018 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Hartberg“ … Nr. 166, 22. Juni 2018, 214. Jahrgang, Stück 25, S. 281; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 6. Juli 2009.
↑30. September 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Kernraumallianz Voitsberg“ … Nr. 274, 8. Oktober 2021, 217. Jahrgang, Stück 40, S. 435; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 28. April 2011.
↑11. November 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Kleinregion „Regionale Verkehrs- und Wirtschaftsgemeinschaft Grazerfeld – GU 8“ … Nr. 284, 19. November 2021, 217. Jahrgang, Stück 46, S. 475; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 16. November 2009.
↑25. Juni 2020 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Kernraum Leibnitz“ … Nr. 90, 3. Juli 2020, 216. Jahrgang, Stück 27, S. 261.
↑19. November 2020 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Unteres Kainachtal“ … Nr. 35, 19. Februar 2021, 217. Jahrgang, Stück 7, S. 103; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 29. September 2011.
↑19. November 2020 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Gleisdorf“ … Nr. 181, 27. November 2020, 216. Jahrgang, Stück 48, S. 408; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 27. April 2009.
↑23. November 2017 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Kirchberg“ … Nr. 227, 1. Dezember 2017, 213. Jahrgang, Stück 48, S. 533; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 22. Juni 2009.
↑15. März 2018 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Kapfenstein – St. Anna am Aigen – Frutten-Gießelsdorf“ … 23. März 2018, 214. Jahrgang, Stück 12, S. 130; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 21. September 2009.
↑21. Dezember 2017 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Regionale Verkehrs- und Wirtschaftsgemeinschaft Graz Umgebung Süd (GU-Süd)“ … Nr. 247, 29. Dezember 2017, 213. Jahrgang, Stück 51/52, S. 571; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 28. September 2009.
↑23. April 2015 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Bad Gleichenberg“ … 17. Juli 2015, 211. Jahrgang, Stück 29, S. 369.
↑4. Juli 2019 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kernregion Lafnitztal“ … 12. Juli 2019, 215. Jahrgang, Stück 28, S. 411; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 2. Oktober 2009.
↑25. Februar 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „ISGS Region Gleinalm Nord“ … 5. März 2021, 217. Jahrgang, Stück 9, S. 123; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 27. November 1998.
↑12. November 2020 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kernregion Murtal“ … 20. November 2020, 216. Jahrgang, Stück 47, S. 400; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 5. Oktober 2009.
↑22. Dezember 2016 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Reitingblick“ … 30. Dezember 2016, 212. Jahrgang, Stück 52, S. 680.
↑21. Dezember 2017 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Fürstenfeld“ … Nr. 246, 29. Dezember 2017, 213. Jahrgang, Stück 51/52, S. 571; mit Aufhebung der Gründungskundmachung vom 12. Jänner 2012.
↑23. Mai 2019 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Schemerl“ … 31. Mai 2019, 215. Jahrgang, Stück 22, S. 320; mit Aufhebung der Gründungsverordnung vom 1. Juli 2011.
↑15. Dezember 2016 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Weiz“ … Nr. 290, 23. Dezember 2016, 212. Jahrgang, Stück 51, S. 670.
↑24. November 2016 über die Auflösung des Gemeindeverbandes „Kleinregion Innovationsraum Unteres Mürztal“ … Nr. 283, 2. Dezember 2016, 212. Jahrgang, Stück 48, S. 645.