Großhart liegt im Süden des Bezirks Hartberg ca. 12 km südlich der Bezirkshauptstadt Hartberg und circa 40 km östlich der Landeshauptstadt Graz. Die Gemeinde befindet sich im oststeirischen Hügelland und liegt am Harter Teich. Sie wird vom Harter Bach und vom Mühlbach entwässert, die bei Hainersdorf in die Feistritz fließen.
Gliederung
Die Gemeinde Großhart bestand aus zwei Katastralgemeinden (Fläche: Stand 31. Dezember 2018[2]):
Hart (759,02 ha)
Neusiedl (305,70 ha)
bzw. aus den Ortschaften:
Großhart (509 Ew.)
mit Auffen, Auffenberg, Harras und Linzbüchl
Neusiedl (141 Ew.)
Am 20. November 2011 stimmten die Wahlberechtigten der Gemeinden Dienersdorf, Ebersdorf, Großhart, Hartl, Hofkirchen bei Hartberg, Kaindorf und Tiefenbach bei Kaindorf darüber ab, ob diese sieben Gemeinden zu einer Großgemeinde zusammengelegt werden sollen. Bei einer Wahlbeteiligung von insgesamt 65,66 % wurden 3351 gültige Stimmen gezählt. Von diesen sprachen sich lediglich 436 Wähler (13 %) für eine Zusammenlegung der Gemeinden aus, während 2915 Wähler (87 %) gegen eine Fusion stimmten. Damit wurde den Plänen der Steiermärkischen Landesregierung eine deutliche Absage erteilt.[3]
Bevölkerungsentwicklung der ehemaligen Gemeinde
Jahr
1869
1880
1890
1900
1910
1923
1934
1939
Einwohner
622
650
698
663
676
633
668
617
Jahr
1951
1961
1971
1981
1991
2001
2013
Einwohner
532
535
565
558
602
652
635
Quelle: Statistik Austria
Politik
Gemeinderat
Die letzten Gemeinderatswahlen brachten 2010 die folgenden Ergebnisse:
Großhart hat keinen Eisenbahnanschluss. Der nächstgelegene Bahnhof befindet sich in etwa sechs Kilometer Entfernung in Bad Waltersdorf und bietet Zugang zur Thermenbahn mit zweistündlichen Regionalzug-Verbindungen nach Wien und Hartberg bzw. Fehring.
Kneipp-Bewegungsturm, 33 Meter hoher, achteckiger Aussichtsturm im Ortsteil Auffen[5]
Parks
Der Harter Teich hat eine Fläche von 13 ha und verfügt für seine Größe über einen reichhaltigen Fischbestand, u. a. Karpfen, Welse, Hechte und Zander. Der Teich ist deshalb unter Anglern sehr beliebt.
↑Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Großhart, Hartl und Tiefenbach bei Kaindorf, alle politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld. LGBl. Stmk. vom 15. November 2013, Nr. 133, 32. Stück, ZDB-ID 705127-x, S. 635; in der Fassung der Änderung (Namen „Großhartl“ im zukünftigen Gemeindenamen durch „Hartl“ ersetzt) durch die Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. März 2014, mit der die Kundmachung über die Vereinigung der Gemeinden Großhart, Hartl und Tiefenbach bei Kaindorf, alle Bezirk Hartberg-Fürstenfeld geändert wird. LGBl. Stmk. vom 11. April 2014, Nr. 44, S. 1.