Erdgeschossiger Hausteinbau mit steilem Satteldach, Arkadenhalle, Steinkreuz und Dachreiter mit Spitzhelm, südlich eingeschossiger Bruchsteinanbau mit steilem Walmdach und Schleppgaube, westlich erdgeschossiger Walmdachanbau, 1931
Ehemalige Chorturmanlage, Langhaus zweigeschossiger Saalbau mit flachem Walmdach sowie Lisenen- und Gesimsgliederung aus Sandsteinelementen, östlich rechteckiger Chorturm mit oktogonalem Aufsatz und Zeltdach, Turm 15. Jh., Langhaus 1878/81, mit Ausstattung
Zweigeschossiger Walmdachbau mit Fledermaus- und Schleppgauben, Rundbogenportal und Freitreppe, westlich angebaut Remise, eingeschossiger Satteldachbau mit Fledermausgauben, bezeichnet „1915“
Mittelalterliche Chorturmanlage, Langhaus Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, im Osten rechteckiger Sandsteinquaderturm mit Pyramidendach, 13./14. Jh., Turmerhöhung verm. frühes 19. Jahrhundert, Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.