Mittelalterliche Chorturmanlage, Sandsteinquader-Langhaus mit Satteldach, massiver zweigeschossiger Rechteckturm mit Pyramidendach, Turm 14./15. Jahrhundert, Langhaus verändert 1853 und 1878; mit Ausstattung
Zweigeschossiger Walmdachbau auf hohem Steinquaderfundament, mit Zwerchhaus und Zwerchgiebel, Gesimsgliederung und rustizierten Ecklisenen, späthistoristisch, bezeichnet „1902“
Mittelalterliche Chorturmanlage, Langhaus mit Satteldach, Stucktonne und Emporen, rechteckiger Turm mit spitzem Zeltdach, Turm 13. Jahrhundert, Langhaus um 1717; mit Ausstattung
Neugotischer Backsteinbau mit Natursteingliederung, Saalbau mit Satteldach und eingezogenem Chor, Westturm mit Spitzhelm, 1891, teilweise auf den Grundmauern der Burg der Herren von Vestenberg; mit Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Wicklesgreuth Im Distrikt VI „Herrenwand“ am Kreuzungspunkt Dreckige Flur und Abteilungslinien Großer Sulzschlag/Rehbusch (Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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