Ehemalige gotische Chorturmkirche mit Langhaus von 1778/80, 14./15. Jahrhundert, Einbeziehung als Querhaus in neuromanischen Neubau von 1900/03; mit Ausstattung
Von König Maximilian II. errichteter Sandsteinpfeiler, vier Seiten mit Text belegt:
„Gedenkstein
Landmarkung zwischen dem einstigen Reiche der Römer u. Germanen. Anfang am Haderfleck zwischen Hienheim u. Weltenburg.
Westliche Hauptrichtung durch Baÿern und Würtemberg bis zu Rems u. Lorch, sodann nordwestlich an den Main u. Rhein.
Der Pfahlrain – limes Danubianus Vallum Hadriani, auch Probi
später die Teufelsmauer genannt unter Kaiser Hadrianus angelegt und unter Probus noch mehr befestigt.
Der Pfahlrain durchschneidet bei Dennloh die Ansbach Wassertrüdinger Distriktstraße und zieht zwischen Mönchsroth und Wittenbach nach der Grenze der Königreiche Baÿern und Würtemberg.
Dieser Gedenkstein wurde errichtet unter König Max II. im Jahre 1861“
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Stephanus, sogenanntes Wolfskirchlein
Kleine Saalkirche mit dreiseitig geschlossenem Chor, angefügter Sakristei und Dachreiter mit Zwiebelhaube, im Kern 15./16. Jahrhundert, 1668 durchgreifend erneuert; mit Ausstattung
Erdgeschossiges Satteldachhaus mit Zwerchhaus, Putzgliederung und Stichbogenfenster, Mitte 19. Jahrhundert, mit älterem Kern; Hofkapelle, kleiner gerade schließender Putzbau, 18. Jahrhundert; mit Ausstattung
Saalkirche mit eingezogenem gerade schließendem Chor, daran angefügter Sakristei und südlichem Chorwinkelturm, von Architekt Woerlein, 1816/17; mit Ausstattung
Erdgeschossiger verputzter Massivbau aus Naturstein mit steilem Satteldach, 1845, nördlich angefügter Schweinestall von 1926 sowie westlich angefügter Scheune von 1929
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.