ab 1950–72 katholische Kirche Sankt Bonifatius, jetzt Wohngebäude, zweieinhalbgeschossiger Massivbau mit Walmdach, im Kern 1797, im 20. Jahrhundert überformt
seit 1378 Sitz der Freiherren Wolffskeel von Reichenberg, Anlage im Kern mittelalterlich, im Bauernkrieg 1525 teilweise zerstört, heutigen Gebäude Ausbauphase des 17./18. Jahrhundert, geschlossene Dreiflügelanlage um Innenhof, mit dreieckigem Bering, mit zwei Wohnbauten mit Treppengiebeln, beide im Kern mittelalterlich, Nordflügel mit Satteldach, Fachwerkobergeschoss und Erker bezeichnet 1615, Südflügel dreigeschossig mit Sattel-bzw. Halbwalmdach mit barocken Fensterrahmungen, 18. Jahrhundert, Reste der Befestigungsmauer mit Turmfragment, Bruchsteinmauerwerk, mittelalterlich
Chorturmkirche mit Spitzhelm, rechteckiger Saalbau mit Satteldach, Turm im Kern mittelalterlich, Turmerhöhung und Anbau des Langhauses, 1596, mit Ausstattung
für die Gefallenen der Kriege von 1849, 1866 und 1870/71, Aufbau mit bekrönendem Adler und Wappenreliefs, auf hohem Pfeiler mit Namensinschriften, Kunststein, um 1900
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Die Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern. III. Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg, Band 1: Bezirksamt Ochsenfurt. Bearbeitet von Hans Karlinger, 1911. Nachdruck ISBN 3-486-50455-X und vollständig bei:
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