Eckbau, zweigeschossiger Walmdachbau über unregelmäßigem Grundriss, Sockel mit Bruchsteinverblendung, erste Hälfte 19. Jahrhundert, östlicher Teil wohl noch 18. Jahrhundert.
Gebäude aus Polygonalmauerwerk mit Eckquaderungen, Bestandteil der 1877 eröffneten „Waldbahn“ von Plattling nach Bayerisch Eisenstein, bei Streckenkilometer 110,2–6.
Empfangsgebäude, zweigeschossiger Halbwalmdachbau mit übergiebelten Mittelrisaliten und Perronvordach;
Güterhalle, eingeschossiger Flachsatteldachbau mit segmentbogigen Toröffnungen;
ehemaliges Weichenwärterhaus, eingeschossiger Satteldachbau mit Kniestock, Stallanbau nach Norden;
Saalkirche mit Steildach und eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor, im Kern spätgotisch, 1421/25, im 18. Jahrhundert barock erneuert und mit Dachreiter versehen; mit Ausstattung.
Baukomplex über dem südwestlichen Teil der ehemaligen Friedhofsbefestigung
Umfassungsmauern der 1517 erbauten Martins- bzw. Sebastianskapelle; jetzt in Wohnhaus enthalten;
gedeckte Steintreppe, eingebaut in die Anlage der ehemaligen Friedhofsbefestigung, mit korbbogigen Eingängen, 16. Jahrhundert, mit zahlreichen Grabdenkmälern des 17.–19. Jahrhunderts.
Saalkirche mit Steildach, massiver Westturm mit Zwiebelhaube, ursprünglich romanische Anlage, Nordturm von etwa 1270, Chor und Langhaus 1473 und nach Brand 1655–57 erneuert unter Einbeziehung des Wehrturms der Friedhofsbefestigung, 1697 Erweiterung der südlichen Frauenkapelle, (1966/69 moderner Anbau an der Ostseite); mit Ausstattung;
Ölberggruppe, Figuren aus Holz, bemalt, Mitte 19. Jahrhundert, in Anbau von 1935 an der Südseite des Westturms;
erhaltene Teile der Friedhofsmauer, zum Teil in Gebäude integriert, Bruchstein, wohl 18./19. Jahrhundert.
Stein, farbig gefasst, auf balusterartigem Sockel, 1829 an der alten Brücke aufgestellt, 1905 nach Vollendung der jetzigen Ludwigsbrücke an deren Nordostseite.
zweigeschossig mit breitem Giebel und flach geneigtem Satteldach, Erdgeschoss massiv, Obergeschoss und Giebel Blockbau, Blockbau 1637 (dendro.dat.), Versteinerung des Erdgeschosses 1666 (dendro.dat.), Veränderungen und Erweiterung nach Westen um 1863
zweigeschossig mit breitem Giebel und flach geneigtem Satteldach, Erdgeschoss massiv, Obergeschoss und Giebel Blockbau, 19. Jh., im Kern älter, mit Veränderungen der ersten Hälfte des 20. Jh.
Ehemals etwa zwanzig in den Felsen getriebene Stollen mit Tonnengewölben aus Bruchsteinmauerwerk, verschließbare Eingänge mit kleinem Vorraum, teilweise verschüttet, einige nachträglich untereinander verbunden, 1665–1829;
Piuskeller, mit Bruchstein-Tonnengewölbe, 1665–1829;
Zweigeschossiger Mansardwalmdachbau mit Schweifgiebel und Eckerker, Fassade neubarock, Ende 19. Jahrhundert, Türsturz des Seiteneingangs bezeichnet mit „1816“.
Saalkirche mit Steildach und eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor, Dachreiter mit Zwiebelhaube, im Kern spätgotischer Gewölbebau, 1472, erneuert 1779; mit Ausstattung;
Mauerumfriedung, erhaltene Abschnitte im Westen und Süden, Bruchstein, wohl 18./19. Jahrhundert.
Mit eingebautem Traidkasten, langgestreckter zweigeschossiger Schopfwalmdachbau, geständerter Blockbau, traufseitig mit Stangenschrot, Mitte 19. Jahrhundert;
Hoftor, mit rundbogiger Durchfahrt und Fußgängerpforte, bezeichnet mit „1851“.
Triefenried-Bahnhof 1; Bahnweg 5; Zierbach 1; Triefenried-Bahnhof 2; Nähe Triefenrieder Bahnhof (Standort)
Bahnhof Triefenried
Bestandteil der 1877 eröffneten „Waldbahn“ von Plattling nach Bayerisch-Eisenstein, bei Streckenkilometer 102–103, Gebäude aus Polygonalmauerwerk mit Eckquaderungen.
Empfangsgebäude, dreigeschossiger Halbwalmdachbau mit übergiebelten Mittelrisaliten;
Wandpfeilerkirche mit Steildach und eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor, Flankenturm mit Zwiebelhaube und Laterne, neubarock, 1905/07; mit Ausstattung;
Kriegerdenkmal für die Gefallenen beider Weltkriege, Stele mit Schweifgiebel und Helmbekrönung, Granit, 1920er Jahre, später ergänzt.
Mit Stall und Remise, eingeschossiger Schopfwalmdachbau mit Zwerchhaus, Bruchstein, nach Westen Ständerwerk mit Verbretterung, Portal bezeichnet mit „1793“.
Um 1100 durch die Grafen von Bogen errichtet, später im Besitz der bayerischen Herzöge, seit 1339/40 Eigentum der Degenberger, 1468 niedergebrannt, später wiederaufgebaut, Zerstörung und Verfall im 17./18. Jahrhundert.
Bergfried, Turm über unregelmäßigem Grundriss mit Zinnenabschluss, Bruchstein mit Eckquaderungen, 12./13. Jahrhundert;
erhaltene Teile der Hauptburg, mit hohen Mauerresten, Bruchstein, 12./13. Jahrhundert;
Ökonomiegebäude, Gewölbekeller, Bruchstein, wohl 12./13. Jahrhundert;
Torturm, Getreidekasten, viergeschossiger Walmdachbau über unregelmäßigem Grundriss, Bruchstein, zum Teil verputzt, 1762;
Burgtor, Bruchstein, wohl 18./19. Jahrhundert;
Pfleggericht, zweigeschossiger Steildachbau mit mächtigen Strebepfeilern nach Westen, Bruchstein, zum Teil verputzt, 17./18. Jahrhundert, im Kern wohl älter.
Zweigeschossiger kubusartiger Walmdachbau, Obergeschoss Blockbau, zum Teil verschindelt, Nordseite mit Außentreppe, wohl zweite Hälfte 18. Jahrhundert.
Ein- bzw. zweigeschossiger Bau mit einhüftigem Flachsatteldach, Obergeschoss Blockbau, zum Teil verschindelt, Giebelschrot mit Verbretterung, nach Nordwesten Stallteil, Türsturz bezeichnet mit „1833“.
Halbwalmdachbau mit Vorhalle, dreiseitig geschlossen, Dachreiter mit Zwiebelhaube, 1820; mit Ausstattung und Totenbretter-Gruppe.
D-2-76-138-111
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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