Saalkirche mit Walmdach und eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor, 1924, Flankenturm und Seitenkapelle im Kern mittelalterlich, barock verändert; mit Ausstattung;
Friedhofsmauer, erhaltene Abschnitte im Norden, Osten und Süden, Bruchstein, 19. Jahrhundert.
Bestandteil der 1928 eröffneten Nebenstrecke Zwiesel–Bodenmais.
Ehemaliges Empfangsgebäude und Güterhalle, heute Wohnhaus, zweigeschossiger Satteldachbau, Erdgeschoss mit Werkstein-Gliederungen, Obergeschoss verschindelt;
ehemaliges Wasch- und Toilettenhaus mit Schuppen, erdgeschossiger Walmdachbau.
Bestandteil der 1928 eröffneten Nebenbahn von Zwiesel nach Bodenmais, fünfbogige Rundbogenbrücke mit geböschten Pfeilern, Verblendung mit bossierten Quadern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.