Gegründet 1011, nach mehreren Bränden im 16. und 17. Jahrhundert weitgehend erneuert.
Ehemalige Klosterkirche, jetzt katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist, Saalkirche mit Schopfwalmdach und eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor, Flankenturm mit Dachlaterne, Westfassade mit Schweifgiebel und zwei flankierenden Kapellen, 1727–32 von Johann Michael Fischer, im Kern spätgotisch; mit Ausstattung;
ehemaliges Kloster, jetzt Pfarrhof, südlich der Kirche um einen Kreuzgang, Dreiflügelanlage, zweigeschossiger Steildachbau, im Wesentlichen spätgotisch, im 17. Jahrhundert teilweise barockisiert, Kellergewölbe romanisch;
ehemalige Propstei, Verlängerung des südlichen Kreuzgangflügels nach Osten, zweigeschossiger Walmdachbau, dreigeschossige Seitentürme mit Pyramidendächern, 1708;
Eineinhalbgeschossiger Flachsatteldachbau mit verbrettertem Giebelschrot und geschnitzter Schrotsäule, Oberteil und nach Süden Blockbau, 1748 (dendrochronologisch datiert), Portal zum Stall bezeichnet mit „1798“;
Querstadel, Steildachbau, Holzständerwerk mit Verbretterung, erstes Viertel 19. Jahrhundert.
Ellerbach 3; Ellerbach 3 1/2; Nähe Ellerbach (Standort)
Wohnstallhaus eines geschlossenen Vierseithofes
Zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Putzgliederung, zum Teil Blockbau, zum Hof offen, Stall mit verbrettertem Schrot, erste Hälfte 19. Jahrhundert;
Traidkasten über ehemaliger Nebeneinfahrt, geständerter Blockbau, in Stadel integriert, gleichzeitig;
Hoftor, Holzständerwerk mit Verbretterung, mit Durchfahrt und Pforte; gleichzeitig;
Backhaus, kleiner Satteldachbau mit korbbogiger Feueröffnung, Bruchstein, gleichzeitig.
Das Ensemble umfasst die Anwesen des funktionstüchtigen kleinen Angerdorfes mit massiven Satteldachhäusern vorwiegend aus der Zeit der Jahrhundertwende. Die vier größten Anwesen sind stattliche Dreiseitanlagen mit Hoftoren und liegen an den vier Eckfeldern einer schrägen Wegekreuzung. Die übrigen Anwesen schließen den von der Kreuzung leicht nach Norden ansteigenden Anger mit Kapelle nordseitig ab. Der Weiler, der auf die Besiedelung durch Niederaltaich/Rinchnach im 11./12. Jahrhundert zurückgeht, hat eine kontinuierliche Bewirtschaftungstradition; von den im Saalbuch der Herrschaft Weißenstein zwischen 1434 und 1438 genannten fünf Gütern und einer Sölde erscheinen in einer Konskription von 1752 zwei (1/1) Höfe, zwei (1/2) Güter und zwei (1/4) Lehen, die noch in den heutigen Anwesen erkennbar sind, die beiden (1/1) Höfe sind identifizierbar als Haus Nummer 8 und 6.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.