Waldlerhaus, eineinhalbgeschossiger Flachsatteldachbau mit Brettbaluster-Giebelschrot, Blockbau, nach Westen Erdgeschoss aus Bruchstein, 17. Jahrhundert;
Austragshaus, eineinhalbgeschossiger Satteldachbau mit Giebelschrot, Blockbau, zum Teil verschindelt, 18./19. Jahrhundert;
Kapelle, Walmdachbau, segmentbogig geschlossen, verschindelter Holzbau, 1885, 1975 aus Hermannsried bei Bischofsmais hierher transloziert;
Wassertrog, Granit, bezeichnet mit „1575“, aus Langdorf hierher transloziert.
Sogenanntes Schloss, zweigeschossiger Satteldachbau mit Treppengiebeln, Eckerkern und Dachreiter, Säulenvorhalle nach Westen, neugotisch, 1840 für den Glasfabrikanten Ferdinand von Poschinger errichtet, 1868 erweitert; mit Ausstattung;
ehemaliges Verwalterhaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit Giebelbalkonen, im Landhausstil, nach Osten Holzlege, kleiner Flachsatteldachbau, um 1840;
Waschhaus mit Eiskeller, eingeschossiger Zweiflügelbau mit Walmdach und Eckrustizierungen, um 1900;
Palmenhaus, Fußwalmdachbau mit verglaster Südseite, um 1870;
Gewächshaus, langgestreckter Flachsatteldachbau mit Glasdach, um 1870;
Kegelbahn, langgestreckter Flachsatteldachbau, Holzständerwerk über Bruchsteinmauern, um 1870;
Bienenhaus, kleiner Satteldachbau, Holzständerwerk mit Verschindelung, um 1870;
Grotte, Bruchstein, um 1870;
Hofmauer, erhaltene Abschnitte im Norden und Osten, Bruchstein, 19. Jahrhundert;
Gerätehaus, Satteldachbau, 19. Jahrhundert;
Steinbrücke, Segmentbogenbrücke mit Bruchsteinbrüstungen, 19. Jahrhundert;
Park im Stil eines englischen Landschaftsgartens, um 1870.
Bei Streckenkilometer 126,2–6, Bestandteil der 1877 eröffneten „Waldbahn“ von Plattling nach Bayerisch Eisenstein, Gebäude aus Polygonalmauerwerk mit Eckquaderungen.
Empfangsgebäude, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Kniestock, Anbau nach Norden Ende 19. Jahrhundert;
Güterhalle, eingeschossiger Flachsatteldachbau mit Laderampe, segmentbogige Toröffnungen;
Zweigeschossiger stattlicher Mansardwalmdachbau über L-förmigem Grundriss, Südfront mit übergiebeltem Mittelrisalit und Säulenvorbau, 1830;
Wirtschaftshof, westlich anschließend, zweiflügelig, ein- bzw. zweigeschossiger Steildachbau, im östlichen Flügel ehemalige Schmiede, Bruchstein, gleichzeitig;
Hofmauer, erhaltene Abschnitte nach Westen, Süden und Osten, Bruchstein, gleichzeitig.
Eisensteiner Straße 23; Nähe Eisensteiner Straße (Standort)
Katholische Pfarrkirche Herz-Jesu
Wandpfeilerkirche mit Satteldach und eingezogenem, rundbogig geschlossenem Chor, Flankenturm mit Spitzhelm nach Westen, neuromanisch, 1893/94 von Johann Baptist Schott; mit Ausstattung;
Friedhofsmauer, erhaltene Abschnitte nach Westen, Süden und Osten, Bruchstein, wohl Ende 19. Jahrhundert.
Herrenhaus, zweigeschossiger Satteldachbau, nach Norden abgewalmt, mit Putzgliederungen und Dachreiter, um 1830, nach Süden anschließend Altbau von 1705; Parkmauer mit Pavillonbauten, erste Hälfte 19. Jahrhundert (nördliches Portalhäuschen Ergänzung von 1989);
Nebengebäude, Wagenremise, eingeschossiger Flachsatteldachbau mit Vorschussgiebeln und Rundbogenöffnungen, erste Hälfte 19. Jahrhundert;
Hofmauer nach Süden, Eckpavillon mit Mansardwalmdach, erste Hälfte 19. Jahrhundert;
Wohn- und Verwaltungsflügel, langgestreckter zweigeschossiger Walmdachbau mit Putzgliederungen, erste Hälfte 19. Jahrhundert;
ehemaliger Pferdestall, eingeschossiger Steildachbau mit Vorschussgiebel, Bruchsteinmauerwerk, durch Korbbogentor mit Verwalterflügel verbunden, 18./19. Jahrhundert;
sogenanntes Schweizerhaus, eingeschossiger Walmdachbau, nach Süden mit rundbogigen Blendbögen, erstes Drittel 19. Jahrhundert.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Glashütte Ludwigsthal (Aktennummer E-2-76-130-1)
Das Ensemble dokumentiert eine Hüttengründung, die der Industrielle Abele 1826 mit beachtlichem sozialen Engagement in Angriff nahm und nach dem jungen König Ludwig I. benannte. Die Auswahl des abgelegenen Gebietes im Tal des Großen Regen nördlich des alten Glasmachergebietes um Zwiesel und Lindberg geschah im Hinblick auf den dortigen Holzreichtum für die Feuerung der Schmelze, machte aber wegen der Entfernung zu Siedlungen eigene Wohnbauten nötig. So entstanden neben dem Fabrikgebäude ein ländliches, in barocker Tradition stehendes Schloss mit Park und Landwirtschaftsgebäuden und in einer am Südosteck des Parks beginnenden Straßenachse sowie westlich der Eisensteiner Straße ursprünglich sechs Glasmacherhäuser (1841); diese waren als eingeschossige Halbwalmbauten gleichen Typs mit 3 bis 4 Zimmern pro Familie berechnet, mit Grundstücken für nebenerwerbliche Kleintierhaltung ausgestattet und lassen durch eine gemeinsame lichte Fassadentünchung die Zusammengehörigkeit mit Fabrikbau und Schloss erkennen. Der von Osten herangeführte Werkskanal dient noch heute als Triebwasserkanal und belegt zusammen mit dem Triebwerkshaus (Kieshütte Nr. 1) von 1832 die erhaltene Vollständigkeit des Ensembles. Störend wirken der Umbau von Haus Nummer 1 und die Aufstockung bei Haus Nummer 5 in der Schleicherstraße.
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.