im Kern spätgotisch, 1846/47 durchgreifend umgebaut und vereinheitlicht; mit Ausstattung. Südliche und südöstliche Friedhofsmauer mit Blendbögen und historistischen Grabmälern, vorgesetzt gedeckter Kolonnadengang, um 1900.
Obelisk mit Inschrift und Militaria-Relief, bezeichnet mit dem Jahr 1908, erweitert nach 1945 wohl unter Zweitverwendung einer neubarocken Bogenarchitektur.
lang gestreckter Massivbau mit Staffelgiebel, an östlicher Tür bezeichnet mit dem Jahr 1843, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts neugotisch überformt.
Wohnstallhaus, breit gelagerter Massivbau mit Hochlaube, über dem Stallteil Getreidekasten und Bundwerkzone mit Heubodentür, Mitte 19. Jahrhundert; Stadel in Mischkonstruktion aus Ständerbohlenbau, Blockbau-Obergeschoss und Bundwerkzone, 18. und 19. Jahrhundert.
Massivbau mit Flachsatteldach, Hochlaube und erneuerter Giebellaube, wohl zweite Hälfte 18. Jahrhundert; Nebengebäude, bezeichnet mit dem Jahr 1804, mit Getreidekasten im Obergeschoss; Bundwerkstadel, an der Firstpfette bezeichnet mit dem Jahr 1836; aus Hinzing, Gde. Pittenhart 1999 transferiert; zweigeschossiger Getreidekasten, bezeichnet mit dem Jahr 1571, aus Kirchberg, Gde. Petting 1999 transferiert.
Ehemaliges Bauernhaus mit Blockbau-Obergeschoss, angeblich von 1724, 1962–65 in damaliger Auffassung renoviert und museal eingerichtet; südwestlich Hütte mit Bundwerk-Obergeschoss, erste Hälfte 19. Jahrhundert, 1965/66 aus Rabenden, Gde. Altenmarkt a. d. Alz, transferiert.
breit gelagerter Wohnstallbau mit Flachsatteldach, Hochlaube und kurzer Traufseitlaube, an der Firstpfette bezeichnet mit dem Jahr 1839; zugehöriges Nebengebäude, ehemaliges Back- und Waschhäusl, um Mitte 19. Jahrhundert.
mit Blockbau-Obergeschoss und verbretterter Laube, Mitte 17. Jahrhundert, Dach über Blockbau-Kniestock angehoben, rückwärtiger Bundwerkteil bezeichnet mit dem Jahr 1837.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Gotthard Kießling, Dorit Reimann: Landkreis Traunstein (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.22). Kunstverlag Josef Fink, Lindenberg im Allgäu 2007, ISBN 978-3-89870-364-2, S.364–384.