Hauptbau zweigeschossig mit Salzburger Schopfwalmdach, im Kern 17. Jahrhundert, am Türgerüst bezeichnet mit 1890, Ende 19. Jahrhundert durch seitliche Anbauten erweitert
Mittertennbau mit jüngerem südlichem Querfirst, Wohnteil mit Blockbau-Obergeschoss, giebelseitiger Laube und Bundwerkzone im Giebel, am Türgerüst bezeichnet mit 1795
Mittertennbau mit Putzgliederung und Giebelbundwerk, an der Firstpfette bezeichnet 1812, Türstock und aufgedoppelte Haustür mit Ziernägeln bezeichnet mit 1834
Parallelanlage mit jüngerem Verbindungsbau 1934, Wohnhaus zweigeschossig mit Kniestock und Putzgliederung, im Kern wohl 18. Jahrhundert, ausgebaut und überformt 2. Hälfte 19. Jahrhundert und 1928 bezeichnet am Türgerüst, westlich zweigeschossiger Getreidekasten, bezeichnet mit 1741, östlich ehemaliges Backhaus, wohl Anfang 19. Jahrhundert
Wohnteil zweigeschossig mit Kniestock, in Schlackensteinmauerwerk mit Sichtziegelelementen, Portal in Jugendstilformen, bezeichnet mit 1908, Giebel- und Hochlaube erneuert
Mittertennbau mit gewölbtem Stallteil, Wohnteil mit Blockbau-Obergeschoss, im Kern 1. Hälfte 18. Jahrhundert, Umbauten im 19. und 20. Jahrhundert, erneuert ab 2000.
Der Kirchweiler, der auf einer Geländestufe südlich des Achentals gelegen ist, wird überragt von dem charakteristischen Tuffquaderbau der spätgotischen Filialkirche Maria Himmelfahrt. Westlich der mit einer alten, plattengedeckten Mauer umgebenen Kirche liegt Haus Nummer 1 aus Schlacken- und Tuffmauerwerk mit rot bemalten Backsteinschichten, ein für die Region typisches Bauernhaus des frühen 20. Jahrhunderts. Südöstlich befindet sich ein Bauernhof, dessen Haupt- und Austragshaus Blockbau-Kniestock bzw. -Obergeschoss und Laube aufweisen und im Kern aus dem 18. Jahrhundert stammen sowie einem Wasch- und Backhaus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Der Weiler wird von Wiesen umgeben.
Dreiseitanlage, Hauptbau Nr. 5 zweigeschossig mit Blockbau-Kniestock, Gesamterscheinung 2. Hälfte 19. Jahrhundert, im Kern barock, Türgewände bezeichnet mit 1763
Austragshaus Nr. 4, mit Blockbau-Obergeschoss und Giebellaube, am Türgerüst bezeichnet mit 1722, im Kern wohl älter
Nördlich Wasch- und Backhaus, dreigeschossig, 1856 erbaut
Mit Blockbau-Obergeschoss und Giebellaube, im Kern nach Mitte 17. Jahrhundert, Haustür bezeichnet mit 1792, südliche Widerkehr mit Stall 19. Jahrhundert
Mit jüngerer beidseitiger Widerkehr, Wohnteil zweigeschossiger Tuffsteinbau mit Blockbau-Kniestock, Giebelbundwerk und Hochlaube, an Firstpfette und Türgewände bezeichnet mit 1838
Mittertennbau mit beidseitiger jüngerer Widerkehr, Wohnteil aus Schlackenstein-Mischmauerwerk, zweigeschossig mit Kniestock und Hochlaube, am Tennentor Zimmermannsspruch, bezeichnet 1867, zugehörig kleiner zweigeschossiger Getreidekasten, wohl Ende 16. Jahrhundert
Stattlicher dreigeschossiger Bau mit Schopfwalmdach, am Türgerüst bezeichnet mit 1865, im Kern wohl älter, quer angeschlossen dreischiffige ehemalige Stallanlage heute Saalbau, im Hof zurückgesetzt Sudhaus- und Lagergebäude, mit Schopfwalmdach und Putzgliederung, 2. Hälfte 19. Jahrhundert
Als burgartiger Amts- und Gerichtssitz wohl im 15. Jahrhundert errichtet, Hauptbau zweigeschossig mit Mezzanin und Walmdach, im späten 17. Jahrhundert umgebaut und Ende 18. Jahrhundert erneuert, gotische Hauskapelle, um 1500, Rückgebäude, Ende 15. Jahrhundert, im Kern wohl noch Anfang 15. Jahrhundert, mit Ausstattung
Zweigeschossiger Wohnteil aus unverputztem Mischmauerwerk mit Bundwerk-Kniestock und zweizonigem Giebelbundwerk und Bundwerk-Kniestock, erbaut 1812, Türsturz bezeichnet mit 1856
Nördlich ehemaliges Bauernhaus, Reste des zweigeschossigen Blockbaus, wohl 2. Hälfte 17. Jahrhundert, in jüngerem Stadelbau integriert
Aring 2; Einfirsthof mit Hakenschopf und Giebelbundwerk, Brockenmauerwerk, Anfang 19. Jahrhundert
Bildhauer 1; Hofkapelle, groß; wohl noch 1. Hälfte 18. Jahrhundert; mit Ausstattung
Mörnberg 1; Ehemaliges Zuhaus aus Schlackenmauerwerk mit Ziegelgiebel, bezeichnet mit 1893
Musbach 1; Wohnhaus (ehemaliges Mühlgebäude), bezeichnet mit 1769. Anbau, wohl noch 18. Jahrhundert
Seeschneider 1; Wohnhaus, sogenanntes "Seeschneideranwesen", mit Krüppelwalmdach im Salzburger Stil, Anfang 19. Jahrhundert
Seestraße 43; Bauernhaus; zweieinhalbgeschossig, mit doppelter Wiederkehr, bezeichnet mit 1852
Stötten 1; Stötten 1a; Zugehörig großer Flachdach-Schupfen mit Brechelbad, wohl 1. Hälfte 19. Jahrhundert
Unterdorfstraße 11; Kleinbauernhaus (Mittertennbau) aus Schlackensteinen, mit Fenstergittern, um 1835/50
Unterdorfstraße 13; Ehemaliges Bauernhaus; Wohnteil mit zum Teil verschaltem Blockbau-Obergeschoss und Feldsteinmauerwerk unter der Laube, im Kern 2. Hälfte 16. Jahrhundert
Wimm 1; Bauernhaus, 1. Hälfte 19. Jahrhundert
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Gotthard Kießling, Dorit Reimann: Landkreis Traunstein (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.22). Kunstverlag Josef Fink, Lindenberg im Allgäu 2007, ISBN 978-3-89870-364-2, S.339–364.