jetzt Kloster der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuz, dreigeschossiger Walmdachbau mit Ecktürmen und Treppengiebeln, nach Brand 1842 erbaut, im Kern wohl älter; Klostermauer; zwei Toreinfahrten, östlich und westlich des Hauptbaus.
Flachsatteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss, Bretterschrot und verschaltem Vordach, wohl 1. Hälfte 18. Jahrhundert; Blockbaustadel, 18./19. Jahrhundert
neuromanischer Saalbau mit Südturm, Einbeziehung gotischer Teile in Chor und Turm, von Heinrich Hauberrisser, 1905; mit Ausstattung; Friedhofsmauer, westlicher und südlicher Teil erhalten, gleichzeitig.
Saalbau mit Südturm und eingezogenem Chor, Chor und Turmunterbau um 1400, Langhausneubau in Blankziegeln, von Leonhard Schmidtner, 1852; mit Ausstattung
Chorturmanlage mit Sattelturm, Eingangsvorhalle, Südsakristei und östlicher Seelenkapelle am Chor, 12./13. Jahrhundert, Langhaus im Kern gotisch, barockisiert; mit Ausstattung; mit Kirchhofmauer.
Saalbau mit Eingangsvorhalle und Südturm mit Pyramidendach im Chorwinkel, im Kern 2. Hälfte 13. Jahrhundert, Chor und Turm spätgotisch, barock verändert; mit Ausstattung
ehemaliges Wohnstallhaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit befenstertem Kniestock, im Kern 18. Jahrhundert; Kapelle mit Lourdes-Grotte, in pittoreskem Uhrturm von 1907; Stall, in Teilen erhalten, bezeichnet 1907
Dreiflügelbau mit Torturm um geschlossenen Innenhof, im Kern um 1570, Wiederaufbau um 1700, südöstlicher Kopfbau mit Walmdach, 1725, Umgestaltung im 19. Jahrhundert, nordöstlich ehemaliges Verwalterwohnhaus, Walmdachbau, erste Hälfte 18. Jahrhundert
Als Pendantbau zur Schlosskirche jenseits der Toreinfahrt; katholische Schlosskirche St. Joseph, lisenengegliederter Walmdachbau; mit Ausstattung; Umfriedungsmauern mit Zinnen, 19. Jahrhundert
Flachsatteldachbau mit zweiseitig umlaufendem Schrot, Hochlaube und Blockbau-Obergeschoss, Mitte 18. Jahrhundert; innerhalb der südlichen Ummauerung, mit Zinnen, 19. Jahrhundert
später Lagerhaus, eingeschossiger Satteldachbau mit Treppengiebel und traufseitigen Arkaden, südlich anschließend zweigeschossiger Satteldachbau mit Rundbogengliederung, befenstertem Kniestock und Staffelgiebel, 1909.
zweigeschossiger Satteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss, Giebel- und Traufschrot, Ende des 18. Jahrhunderts.
D-2-79-127-111
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Satteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss und Traufschrot, 1. Hälfte 19. Jahrhundert, Wirtschaftsteil erneuert.
D-2-79-127-103
Abgegangene Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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