Das sozialgeschichtlich bedeutende Herbergenviertel entlang von Eggerstraße und Dingolfinger Straße liegt außerhalb des alten Marktortes und seiner ehemaligen Befestigung in der Niederung der Vils, in einem Bereich, wo ein alter namengebender Edelsitz der Eckher noch im 18. Jahrhundert existiert hatte. Hier wohnten vornehmlich Tagelöhner aber auch Handwerker, die in der Landwirtschaft wie im Marktort ihre Arbeit gefunden haben. Die unregelmäßig gruppierten Wohngebäude drängen sich im Westen dicht aneinander, nach Osten zu stehen sie aufgelockert. Die meist zweigeschossigen Häuser mit Flachsatteldächern dürften hauptsächlich von Ende 18. Jahrhundert / Anfang 19. Jahrhundert stammen. Vielfach lassen sie noch ihre Blockbauweise erkennen und dokumentieren so den für den Ort ursprünglichen Holzbau. Als typische Herbergen handelt es sich um Doppelhäuser. Bei den überwiegend horizontal besitzgeteilten Gebäuden bildet eine Außentreppe mit dem Schrot den Zugang zur oberen Wohneinheit und spiegelt somit besonders deutlich die rechtliche Situation. Dieser Siedlungstyp mit heute weitgehend verputzten Häusern, die jedoch noch viel Blockbausubstanz aufweisen, dürfte verbreitet gewesen sein, worauf auch die fast verlorenen Münchner Herbergenviertel verweisen. Er ist jedoch andernorts kaum mehr erhalten. Dadurch gehört das Herbergenviertel von Frontenhausen zu den herausragenden architektur- wie sozialgeschichtlich definierten historischen Wohnvierteln des Arbeiter- und Handwerkerstandes. Aktennummer: E-2-79-115-1.
Ensemble Marienplatz
Die Geschichte der im 8./9. Jahrhundert an einem Übergang über die große Vils gegründeten Siedlung ist vornehmlich mit den Bischöfen von Regensburg als den Herzögen von Bayern verknüpft. 1226 war Frontenhausen an das Hochstift Regensburg gefallen, während die Grafschaftsrechte an die Herzöge von Bayern übergingen. Aber 1386 musste der Ort vom Bischof Johann von den Regensburgern an die Wittelsbacher verkauft werden; im selben Jahr erhielt der Ort das Marktrecht. Darauf verweist der Marienplatz als Marktplatz, der mit seinem seltenen quadratischen Grundriss Denkmal dieser Rechts- und Herrschaftsgeschichte geblieben ist. Von der zwischen 1418 und 1424 errichteten Marktbefestigung mit ehemals drei Toren, das letzte erst 1903 abgebrochen, haben sich keine das Ortsbild bestimmenden Spuren erhalten. Die Dreizahl der Tore und deren Namen verweisen auf die Verkehrslage an der rechts des Flusses verlaufenden Vilstalstraße, welche die Südtangente des Platzes bildet und eine Abzweigung nach Norden in Richtung Dingolfing entsendet, die am Nordosteck den Platz verlässt. Diese Dingolfinger Straße wie ihr Gegenstück am Nordwesteck, die Kirchgasse, hat nur eine geringe Durchlassbreite, was zur Geschlossenheit des Platzes beiträgt. Der Ort war vor allem 1536 und 1779 von Bränden heimgesucht, so dass von der ursprünglichen Holzbauweise im Markt selber nichts erhalten geblieben ist. Die bestehende Bebauung reicht teilweise noch in das 18. Jahrhundert zurück und ist meist zweigeschossig, wobei die älteren Gebäude giebelseitig zum Platz stehen. An der Westseite bilden Apotheke und Rathaus von 1737 mit ihrem gemeinsamen, traufseitigen Walmdach eine geschlossene Platzfassade aus; an der Nordseite wird die mit Schweifgiebelhäusern lebhaft gestaltete Front von der Pfarrkirche überragt. Diese Bebauung fungierte zugleich als Kirchhofbegrenzung. Die leicht erhöht dahinter liegende spätgotische Pfarrkirche gehört unübersehbar zum Platzbild. Die Verbindung von weltlichem Markt und christlicher Ortsgeschichte wird zudem durch die Mariensäule von 1874 dargestellt, die gerade auf dem Marktplatz, wenn auch in neuzeitlicher Aufstellung, an das Dogma der Unbefleckten Empfängnis von 1854 erinnert. Aktennummer: E-2-79-115-2.
dreigeschossiger herrschaftlicher Walmdachbau mit Dreiecksgiebel über Mittelrisalit und reicher Putzgliederung, um 1890; zugehörig ehemaliges Maschinenhaus mit Betriebsleiter-Wohnung, zweigeschossiger Ziegelbau mit Satteldach und Fassadengliederungen, südlich vorgelagert eingeschossiger Backsteinbau mit Schlot, um 1900
Satteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss, verbretterter Hochlaube und Traufseitlaube, bezeichnet 1834, nördlich Ständerbohlenteil, Ende 18. Jahrhundert, wieder errichtet 1970/71
wohl ehemals der Feldmühle zugehörig, schlossartiger zweigeschossiger Walmdachbau mit breitem Dachhaus und Runderkern mit Kegeldächern, erstes Viertel 20. Jahrhundert
Satteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss und umlaufendem Schrot, zweite Hälfte 18. Jahrhundert, Wirtschaftsteil modern ausgebaut; Riegelbundwerkstadel, Mitte 19. Jahrhundert
Stockhaus, Obergeschoss-Blockbau mit zwei Schroten mit Brettbalustern, zweite Hälfte 18. Jahrhundert; Riegelbundwerkstadel, 18. Jahrhundert; Blockbaustadel, 19. Jahrhundert
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit farbigen Backsteinornamenten und umlaufendem Fries, um 1870; ehemaliges Gesindehaus mit Stallungen, zweigeschossiger geschlämmter Backsteinbau mit Flachsatteldach und Backsteinornamentik, hakenförmig angeschlossener Stadel, um 1870
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.