sog. Kleine Wies, Saalbau mit eingezogenem Chor, Dachreiter und östlichem Sakristeianbau, Chor im Kern 1512, Langhaus von Bernhard Metz, 1762/63; mit Ausstattung.
Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Turm mit Zwiebelhaube, Turmunterbau gotisch, von Caspar Feichtmayr, 1683–85, Umgestaltungen 1755/56 und 2. Hälfte 19. Jahrhundert, Wiederaufbau nach Brand nach Plänen von Hugo von Höfl 1894/95, Erweiterung 1979; mit Ausstattung.
Katholische Kapelle St. Franz Xaver, Saalbau mit eingezogenem, halbrund geschlossenem Chor und Dachreiter, 2. Hälfte 17. Jahrhundert, Dachreiter wohl frühes 20. Jahrhundert; mit Ausstattung.
Wohnteil eines Bauernhauses, stattlicher zweigeschossiger, verschindelter Blockbau mit kräftig ausladenden Klebdächern und flachem Satteldach, um 1820.
Ehemaliges Bauernhaus, zweigeschossiger, verputzter Blockbau mit Flachsatteldach, Wirtschaftsteil z. T. in offenem Riegelwerk, mit „Füllebrugg“ und Gänter, 2. Hälfte 18. Jahrhundert
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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