Katholische Pfarrkirche St. Martin und Alexander, Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Turm mit Spitzhelm, 1765/70, Turm spätmittelalterlich, Turmobergeschoss 1901; mit Ausstattung.
Bauernhaus, zweigeschossiger Mitterstallbau mit offenem Ständerbohlenteil, Flachsatteldach und Hakenschopf, an der Südostecke des Hauses Stumpf eines Wehrturms angeblich von 1646 aus Bruchsteinmauerwerk, wohl 1. Hälfte 18. Jahrhundert, Wirtschaftsteil verändert.
Zweigeschossiger Mitterstallbau mit Satteldach, Hakenschopf, Blockbau-Erdgeschoss, Obergeschoss und Giebel Fachwerk, um 1720, Wirtschaftsteil verändert
Katholische Kapelle St. Johannes, Walmdachbau mit leicht eingezogenem, dreiseitigem Schluss, westlichem Anbau und Dachreiter, wohl Ende 18. Jahrhundert; mit Ausstattung.
Wohnteil eines ehemaligen Bauernhauses, zweigeschossiger Flachsatteldachbau, Erdgeschoss verschindelter Blockbau, Obergeschoss ornamentiertes Fachwerk, Mitte 18. Jahrhundert
Zweigeschossiger, verputzter Block- und Ständerbau mit Hakenschopf, abgeschlepptem Flachsatteldach, schrägen Stichbalken und profilierten Bügen am Giebel, spätes 18. Jahrhundert
Saalbau mit eingezogenem Chor, südlichem Kapellenanbau und westlichem Turm mit Spitzhelm, Kapelle um 1444/45, Kirche wohl spätes 15. Jahrhundert, Umgestaltung um 1770/80; mit Ausstattung.
Wohnhaus, zweigeschossiger Bau mit Schleppdach, in der Nordwestecke Reste eines Turmes einer ehemaligen Wasserburg integriert, Bruchsteinmauerwerk, Turm im Kern 2. Hälfte 12. Jahrhundert, um 1700 erneuert, Anfang 19. Jahrhundert Umbau zum Wohnhaus.
Ehemaliges Bauernhaus, zweigeschossiger Flachsatteldachbau, Wohnteil Blockbau mit Zierfachwerk-Obergeschoss und doppeltem Zahnfries, Wirtschaftsteil verändert, 1. Hälfte 18. Jahrhundert
Katholische Pfarrkirche St. Alexander und Georg, Saalbau mit leicht eingezogenem Chor und nördlichem Turm mit geschwungenem Spitzhelm, um 1515, Vorzeichen 18. Jahrhundert, Turmobergeschosse von Johann Georg Specht 1767/68, Erneuerung der nördlichen Langhausmauer durch Franz Xaver Ohmayer 1819; mit Ausstattung; Friedhofsmauer, südliche und westliche Teile in Bruch- und Rollstein, 16. Jahrhundert
Ehemaliges Bauernhaus, zweigeschossiger, zum Teil verputzter Blockbau mit Flachsatteldach, Gänter und Hakenschopf, Fachwerk im Giebel und seltene Halbfenster, bezeichnet 1767.
Katholische Kapelle St. Johannes d. T., Rechteckbau mit dreiseitigem Schluss, nach 1806; mit Ausstattung; bei Haus Nummer 35.
D-7-80-143-45
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Lage
Objekt
Beschreibung
Akten-Nr.
Bild
Leutenhofen zwischen alter Haus-Nr. 125 und alter Haus-Nr. 194 (Standort)
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Verputzter Ständerbau mit Satteldach, Giebelfachwerk und hofseitigem Dachvorsprung auf geschnitzten Bügen, um 1740/50, Dachtragwerk 2. Hälfte 19. Jahrhundert
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Michael Petzet: Stadt und Landkreis Kempten. Deutscher Kunstverlag, München 1959.
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