Saalbau mit eingezogenem Chor und südlichem Turm mit Zeltdach, im Kern spätgotisch, vermutlich 1588 und 1679/81 umgebaut, 1755 erweitert, 1811 nach Brand wiederhergestellt; mit Ausstattung;
Ölbergkapelle, dreiteiliger Bau, erste Hälfte 18. Jahrhundert; mit Ausstattung;
Friedhofsmauer, Teile der alten Einfriedung mit eingelassenen Grabdenkmälern ab dem 16. Jahrhundert, 17./18. Jahrhundert;
Leichenhalle, erdgeschossiger Walmdachbau mit konvexem, zwerchhausartig überhöhtem Mittelrisalit, bezeichnet mit „1925“; mit Ausstattung.
Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Satteldachturm aus unverputzten Tuffsteinquadern, Turm wohl 13. Jahrhundert, Langhaus im Kern mittelalterlich, Umgestaltung 1666–83, Erweiterung 1739–40; mit Ausstattung.
Rechteckbau mit dreiseitigem Schluss, neugotisch, 1902; mit Ausstattung;
Kreuzweg mit dreizehn Stationen, massive Pfeiler, Nischen mit bemalten Blechtafeln von den Gebrüdern Haugg, 1917 aufgestellt, zwölfte Station hölzernes Kruzifix, gleichzeitig.
Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Turm mit Zwiebelhaube, im Kern 15. Jahrhundert, um 1575 verändert, bis 1679 erneuert, 1700 Anbau der Sebastianskapelle, Turmobergeschoss 1719, Zwiebelhaube 1789; mit Ausstattung;
Friedhofsmauer, Bruch- und Feldsteinmauerwerk, im Kern 15. Jahrhundert;
Ölbergkapelle mit Beinhaus, Rechteckbau mit vorkragendem Obergeschoss und Satteldach, im Kern 17. Jahrhundert; mit Ausstattung.
Doppelhaus, zweigeschossiger Mittertennbau mit abgeschlepptem Flachsatteldach und teils verputztem, teils offenem Fachwerk, zweite Hälfte 18. Jahrhundert.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Michael Petzet: Stadt und Landkreis Kempten. Deutscher Kunstverlag, München 1959.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.