Landschaftsbeherrschende Baugruppe auf länglichem Hügel, anstelle einer mittelalterlichen Grenzburg der Grafen von Hals, 1474 zweigeteilt, Umbau um 1570 durch Baumeister Sigmund Aug für die Schwarzensteiner, danach wechselnde Besitzer, 1836 Privatbesitz, 1848 Brandzerstörung, 1860 Wiederaufbau unter Bischof Heinrich von Hofstätter, 1861–2001 Institut der Englischen Fräulein;
unregelmäßige Geviertanlage, westlich Oberes Schloss, zwei dreigeschossige Wohntrakte auf hohem Sockel mit zwei Ecktürmen, im Kern 13./14. Jahrhundert, östlich das Unterschloss, unregelmäßige dreigeschossige Dreiflügelanlage um Innenhof, auf hohem Sockel mit Rundtürmen und gewölbter Einfahrt im östlichen Turm, 1570, 1860 die gesamte Anlage stark überformt;
Reste der Schlossmauern, Bruchstein, mittelalterlich, 1860 überformt bzw. neugebaut.
erbaut 1629 nach dem Vorbild der heiligen Kapelle in Altötting, Oktogon mit achtseitiger Kuppel, 1867 nach Westen verlängert, 1956/57 das Langhaus modern ausgebaut; mit Ausstattung.
Stattlicher dreigeschossiger und firstparalleler Walmdachbau mit Putzgliederungen, im Kern 18. Jahrhundert, wohl im frühen 20. Jahrhundert erneuert.
Um 1970 bis auf die Mauern des Erdgeschosses abgebrochen und wieder nachgebaut (deutlich am Anstrich zu sehen). Das Gebäude gehörte zur frühestens Bebauung im Zusammenhang mit dem Schloss. Zudem besteht ein Zusammenhang zur früheren Brauerei im Fürstensteiner „Keller“ an der heutigen Kreuzung der Kreisstraße PA25 und der Staatsstraße St2127. Zuerst hatte es lediglich die Adresse Am Schloss 1/3.[1]
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.