Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Wieliczka wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]
Der Bezirk Wieliczka bestand bei der Volkszählung 1910 aus 117 Gemeinden sowie 75 Gutsgebieten[6] und umfasste eine Fläche von 458 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 61.922 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 67.724 Menschen[7]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (99,5 %) und römisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 4 % der Bevölkerung aus[8].
Ortschaften
Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1900 Bezirksgerichte in Dobczyce und Wieliczka, diesen waren folgende Orte zugeordnet[9]:
↑Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
↑Ludwig Patryn (Hrsg.): Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900, XII. Galizien. Wien 1907 (online).