Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Podhayce war dem Regierungsgebiet Stanislau unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:
Gerichtsbezirk Podhayce
Gerichtsbezirk Manasterzyska
Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Podhayce (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Brzeżan[3].
Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Podhayce wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]
Der Bezirk Podhajce bestand bei der Volkszählung 1910 aus 65 Gemeinden sowie 60 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 1046 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 86.844 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 93.546 Menschen.[9] Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (66 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 8 % der Bevölkerung aus.[10]
Ortschaften
Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Podhajce und Wiśniowczyk, diesen waren folgende Orte zugeordnet[11]:
↑Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“