Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Śniatyn wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]
Der Bezirk Śniatyn bestand bei der Volkszählung 1910 aus 42 Gemeinden sowie 37 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 604 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 84.360 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 88.706 Menschen[6]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (80 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 12 % der Bevölkerung aus[7].
Ortschaften
Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Śniatyn und Zabłotów, diesen waren folgende Orte zugeordnet[8]:
↑Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“