Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Lemberg war dem Regierungsgebiet Lemberg unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:
Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Lemberg (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Lemberg[3].
Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Lemberg wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]
Der Bezirk Lemberg bestand bei der Volkszählung 1910 aus 135 Gemeinden sowie 120 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 1292 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 128.023 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 161.580 Menschen[9]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (61 %) und römisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 9 % der Bevölkerung aus[10].
↑Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
↑Ludwig Patryn (Hrsg.): Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900, XII. Galizien. Wien 1907 (online).
↑Główny Urząd Statystyczny: Skorowidz miejscowości Rzeczypospolitej Polskiej. Tom XIII. Województwo lwowskie. Warszawa 1924 (polnisch, online [PDF]).