Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Krakau war dem Regierungsgebiet Krakau unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:
Gerichtsbezirk Krakau, Section I.
Gerichtsbezirk Krakau, Section II.
Gerichtsbezirk Mogiła
Gerichtsbezirk Liszki
Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Krakau (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Krakau[3].
Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Krakau wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]
Teilen des Bezirks Krzeszowice (Gemeinden Bolechowice, Brzezie Narodowe und Brzezie Szlacheckie, Karniowice, Kobylany, Modlnica mit Modlniczka, Tomaszowice, Ujazd, Więckowice, Zelków, Zabierzów)
Teilen des Bezirks Krakau-Magistrat (Gemeinden Czarna Wieś mit Kawiory, Dąbie mit Głębinów und Beszcz, Piaski mit Grzegórzki)
Der Bezirk Krakau bestand bei der Volkszählung 1910 aus 64 Gemeinden sowie 44 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 478 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 62.381 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 68.827 Menschen[9]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (98 %) und römisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 2 % der Bevölkerung aus[10].
↑Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“