Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Kolbuszowa wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]
Teilen des Bezirks Głogów (Gemeinden Hucisko, Kupno, Kolbuszow, Mrowla, Poremby, Kupińskie, Pogwizdów, Przewrotne, Styków, Werynia mit Klapówka, Widełka)
Der Bezirk Kolbuszowa bestand bei der Volkszählung 1910 aus 63 Gemeinden sowie 54 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 868 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 74.443 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 73.912 Menschen[6]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (99,4 %) und römisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 8 % der Bevölkerung aus[7].
Ortschaften
Auf dem Gebiet des Bezirks bestand 1900 Bezirksgerichte in Kolbuszowa und Sokołów, diesen waren folgende Orte zugeordnet[8]:
↑Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
↑Ludwig Patryn (Hrsg.): Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900, XII. Galizien. Wien 1907 (online).