Die Sanitätskommandos des Feldheeres wurden nach Ende des Kalten Krieges und im Zuge der Außerdienststellung oder Umgliederung der Korps zwischen 1989 und 1993 aufgelöst.
Neuaufstellung im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr
Die Sanitätskommandos I bis IV wurden mit der Umstrukturierung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr auf Grund der Bundeswehrreform zum 1. Oktober 2001 aufgestellt. Ihnen sind (bis auf wenige Ausnahmen) fast sämtliche sanitätsdienstlichen Einrichtungen aller Teilstreitkräfte zugefallen und sie sind somit seither für die sanitätsdienstliche Versorgung der Soldaten der Bundeswehr im Inland und vor allem in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr zuständig.
↑ abHinweis: Die Sanitätskommandos führten keine Verbandsabzeichen. Hier werden stattdessen die ab 1980 eingeführten und zuletzt getragenen internen Verbandsabzeichen („Brustanhänger“) der Stabskompanie dargestellt. Die abgebildeten internen Verbandsabzeichen wurden also meist nur von den Soldaten im Stab und/oder in der Stabskompanie getragen. Häufig wurden die hier gezeigten internen Verbandsabzeichen aber vereinfacht pars pro toto als „Wappen“ für das gesamte Sanitätskommandos genutzt. Als Verbandsabzeichen („Ärmelabzeichen“ des Dienstanzuges) trugen die Soldaten der Sanitätskommandos das Verbandsabzeichen des übergeordneten Korps. Die den Sanitätskommandos unterstellten Dienststellen besaßen meist ihre eigenen internen Verbandsabzeichen.