Außen lisenen-, innen pilastergegliederter Saalbau mit Stichkappentonne und eingezogenem Chor, südlicher Zwiebelturm, nach Plänen von Giovanni Antonio Viscardi von Antonio Coralla 1700/01 erbaut, 1868/69 erweitert; mit Ausstattung.
Zweigeschossiger Satteldachbau mit gotisierendem Dachfenster, ehemalige Aufzugsluke und Putzgliederung, Holztür neubarock, zweite Hälfte 19. Jahrhundert.
Außen lisenen-, innen pilastergegliederter Saalbau mit flacher Stichkappentonne und eingezogenem Chor, nördlicher Zwiebelturm, Turm von Michael Natter, 1712, Langhaus von Leonhard Matthäus Gießl, 1750; mit Ausstattung;
Um einen Hof gruppierte Anlage des 12.–19. Jahrhundert, im Wesentlichen 16. Jahrhundert.
Traufseitiger Eingangstrakt mit Walmdach und Schleppgauben, Toreinfahrt, barock, daran anschließend zwei Giebelbauten, mittelalterlicher Bergfried, Schlosskapelle, Mitte 16. Jahrhundert, 1726 und 1750/51 umgestaltet; mit Ausstattung (siehe auch: Kanzel);
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Georg Paula, Christian Bollacher: Landkreis Aichach-Friedberg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandVII.87). Karl M. Lipp Verlag, München 2012, ISBN 978-3-87490-591-6, S.548–567.
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