zweigeschossige Flügelbauten der ehem. Vierflügelanlage, mit Walmdach und polygonalen Ecktürmen mit geschwungenen Hauben im Osten, 1612 ff., Veränderungen im 19./20. Jahrhundert.
tonnengewölbter Saalbau mit eingezogenem Chor unter Pendentifkuppel, nördlicher Turm mit geschwungener Laternenhaube, Chor und Turmuntergeschoss gotisch, Langhaus von Johann Baptist Gunetzrhainer und Joseph Effner, 1739–43; mit Ausstattung
Saalbau mit rundem, pilastergegliedertem Chor unter Laternenkuppel, Dachreiter mit Zwiebelhaube, 1692; mit Ausstattung; zwei offene Kapellen mit Schweifgiebeln, wohl gleichzeitig; mit Ausstattung.
später Ziegelei; Wohnhaus, zweigeschossiger Giebelbau mit Satteldach, im Kern 2. Hälfte 18. Jahrhundert; zugehöriger Stadel, Satteldachbau mit gewölbten Stalleinbauten, im Kern Ende 18. Jahrhundert, 1864 erweitert.
flachgedeckter Saalbau mit eingezogenem Chor unter Stichkappentonne, nördlicher Turm mit Spitzhelm, um 950/1050, Chor und Turmunterbau 14./15. Jahrhundert, Umgestaltung frühes 18. Jahrhundert; mit Ausstattung
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Georg Paula, Christian Bollacher: Landkreis Aichach-Friedberg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandVII.87). Karl M. Lipp Verlag, München 2012, ISBN 978-3-87490-591-6, S.377–393.
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