Tonnengewölbter Saalbau mit eingezogenem Chor unter Stichkappentonne, südlich Satteldachturm mit Treppengiebeln, Chor und Turm 15. Jahrhundert, Langhaus 1757; mit Ausstattung
Flachgedeckter Saalbau mit eingezogenem Chor unter Stichkappentonne, nördlich Turm mit Zwiebelhaube, im Kern spätmittelalterlich, Langhaus wohl Ende 17. Jahrhundert; mit Ausstattung (siehe auch: Kanzel).
Wohnhaus, stattlicher, zweigeschossiger Satteldachbau, bezeichnet „1927“
Stadel, langgestreckter Satteldachbau mit korbbogigen Toren, Ende 18. Jahrhundert, gewölbte Stalleinbauten, 19. Jahrhundert, hofseitig Mörtelplastiken, Ende 19. Jahrhundert
Nebengebäude, erdgeschossiger Satteldachbau mit befenstertem Kniestock, bezeichnet „1920“
Flachgedeckter Saalbau mit eingezogenem, netzrippengewölbtem Chor, Dachreiter mit Spitzhelm, Chor Ende 15. Jahrhundert, Langhaus um 1700, Umgestaltung um 1880; mit Ausstattung
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Georg Paula, Christian Bollacher: Landkreis Aichach-Friedberg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandVII.87). Karl M. Lipp Verlag, München 2012, ISBN 978-3-87490-591-6, S.2–14.
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