stattlicher zweigeschossiger Satteldachbau, Giebel dreigeteilt durch Putzprofile, zum Teil Segmentbogenfenster, Nische mit Madonnenfigur, Mitte 18. Jahrhundert
tonnengewölbter Saalbau mit eingezogenem Chor, nördlicher Satteldachturm mit geschwungenem Giebel, Turm 1. Hälfte 16. Jahrhundert, Langhaus und Chor 1808/09; mit Ausstattung (siehe auch: Kanzel);
flachgedeckter Saalbau mit eingezogenem Chor unter Stichkappentonne, westlicher Zwiebelturm, im Kern um 1000/1100, Turm um 1200, Chor gotisch, Verlängerung 13./14. Jahrhundert, Umbau Anfang 17. Jahrhundert; mit Ausstattung
kreuzförmige Anlage, tonnengewölbter Saalbau mit querschiffartig angebauten Kapellen und eingezogenem Chor, östlich eingestellter Zwiebelturm, im Kern um 1200, Chor 14./15. Jahrhundert, Kapellen und Turm um 1700; mit Ausstattung; Baptistenhaus, an Kirche angebaut.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Georg Paula, Christian Bollacher: Landkreis Aichach-Friedberg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandVII.87). Karl M. Lipp Verlag, München 2012, ISBN 978-3-87490-591-6, S.484–499.
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