klassizistischer, pilastergegliederter Saalbau mit flacher Stichkappentonne und eingezogenem Chor, nördlicher Zwiebelturm, Ostwestausrichtung, Turmunterbau 15. Jahrhundert, 1701 erhöht, Langhaus und Chor von Johann Georg Singer 1792/93; mit Ausstattung
flachgedeckter Saalbau mit eingezogenem Chor unter Netzrippengewölbe, südlicher Zwiebelturm, Langhaus im Kern 12. Jahrhundert, Chor und Turmunterbau 2. Hälfte 15. Jahrhundert, Turmerhöhung 1. Hälfte 18. Jahrhundert, Erweiterung 1843; mit Ausstattung
ehemals Dreiseitanlage des 18./19. Jahrhundert; Wohnhaus, erdgeschossiger Satteldachbau mit steilem Giebel; Wirtschaftsgebäude, Satteldachbau mit korbbogigen Einfahrten und gewölbten Ställen.
D-7-71-158-5
Rohrbacher Feld (an der Straße von Allmering nach Stotzard) (Standort)
Katholische Kapelle Maria Hilf
schlichter Rechteckbau mit eingezogenem Chor und Satteldach, 1881; mit Ausstattung
Schloss Scherneck, Dreiflügelanlage, im Kern um 1700; Hauptgebäude, zweigeschossiger Westtrakt mit Satteldach, geschweiftem Giebel und gusseisernem Balkon, 1844/45; Schlosskirche St. Georg, 1702–08, in Osttrakt einbezogen; Verwalterhaus, ehemaliges Amtshaus, erdgeschossiger Satteldachbau mit dreifach unterteiltem Schweifgiebel, Anfang 18. Jahrhundert; zugehörige Scheune, mit Halbwalmdach, 1872; Ökonomiebauten, zweigeschossige Bauten mit Halbwalm- bzw. Satteldach, im Kern um 1700; Torbau mit Turm; Mauerzug mit Gewölben; Pumpenhaus, sogenanntes Wasserhaus, erdgeschossiger Bau mit Schopfwalmdach, 18. Jahrhundert
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Georg Paula, Christian Bollacher: Landkreis Aichach-Friedberg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandVII.87). Karl M. Lipp Verlag, München 2012, ISBN 978-3-87490-591-6, S.466–483.
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