eines ehemaligen Rottaler Wohnstallhauses, mit Brettbalusterschroten, bezeichnet 1821, 1984/85 von Marschalling, Gemeinde Schönau hierher transferiert und über modernem Erdgeschoss wiedererrichtet
Riederer-von-Paar`sches Schloss, Wasserschloss, im Kern mittelalterliche Anlage aus zwei Wohntrakten mit Staffelgiebeln, siebengeschossigem Bergfried, Torhaus und Befestigungsturm an der Nordwestecke des Westflügels, Ausbau der Anlage in historisierenden Formen 1902 durch Gabriel von Seidl; mit Ausstattung; zwei Brücken über den Schlossgraben, Anlage mittelalterlich; Schlosspark, 2. Hälfte 19. Jahrhundert; Vorhof des Schlosses mit zwei Neben- bzw. Verwaltungsgebäuden mit Walmdächern sowie Toreinfahrt, 2. Hälfte 19. Jahrhundert
Erdgeschoss massiv, Obergeschoss Blockbau mit Haus- und Oberschrot, wohl um 1800; Stadel, Anfang 19. Jahrhundert; gemauertes Backhaus, 1. Hälfte 19. Jahrhundert
Blockbau-Obergeschoss eines ehemaligen Bauernhauses
mit Trauf- und Giebelschrot, 1812 (dendrochronologisch datiert), 2006 von Biegendorf, Markt Frontenhausen hierher transferiert und in Neubau integriert.
zweigeschossiger Satteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss und Ständer-Riegelwand über dem Stall, zum Teil verbrettert, Traufschrot, im Kern 18. Jahrhundert und 2. Hälfte 19. Jahrhundert
zum Teil veränderter Blockbau mit Schroten, Flachsatteldach und Viertelkreisbügen, bezeichnet 1730, Verbretterung außen bezeichnet 1837; zugehörig Ständerbohlenstadel, bezeichnet 17. 8. (1738?).
zweigeschossiger Satteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss und reicher Bemalung an den Balkenköpfen, Taubenkobel unter dem First, Giebelschrote, bezeichnet 1819 und 1821.
Spätbarockbau mit Dachreiter, 1776 als Pfarrhofkapelle erbaut; mit Ausstattung; ehemaliger Pfarrhof der Pfarrei Schönau, zweigeschossiger Walmdachbau mit Putzgliederung, 1776; Ökonomiegebäude, eingeschossiger Massivbau mit Halbwalm, im Kern 15./16. Jahrhundert; mit Garten und neuer Ummauerung; in freier Flur gelegen, etwa 1 km vom Pfarrort Schönau entfernt.
Blockbau mit Traufschrot und Oberbodenschrot, reiche Bemalung, bezeichnet 1721, 1983 von Hinzing, Markt Ganghofen hierher transferiert, Keller und Stall neu gemauert.
Blockbau-Obergeschoss mit flach geneigtem Satteldach und zwei Balusterschroten, 4. Viertel 18. Jahrhundert; zugehörig westlich großer Ständerbohlenstadel, 1. Hälfte 19. Jahrhundert
mehrgliedriger Mauerwerksbau mit schlichter Putzgliederung, Walmdach über dem Hauptbau, Mansardgiebeldach und Mansarddach mit Schopf über den südlichen Anbauten, 1911 in den Formen des Heimatstils; bauzeitliches Nebengebäude mit Walmdach.
Saalbau mit spätgotischem Chor, Langhaus um 1720; mit Ausstattung; Friedhofskapelle, im Kern von 1498; mit Ausstattung; Friedhofsmauer mit Eingangsportal, 18. Jahrhundert
Wohnstallhaus als Rottaler Bauernhaus, Blockbau-Obergeschoss mit Schrot und Giebelschrot, profilierten Schrotsäulen und verzierten Türstürzen, letztes Viertel 18. Jahrhundert
zweigeschossiger Satteldachbau in Blockbauweise, mit Traufschrot, 1. Viertel 18. Jahrhundert; zugehörig Ständerbohlenstadel mit Flachsatteldach, Mitte 18. Jahrhundert
Langhaus spätromanisch, 13. Jahrhundert, Chor und Turm spätgotisch, 15. Jahrhundert, in jüngerer Zeit nach Westen verlängert; mit Ausstattung; alte Friedhofsummauerung, teilweise erneuert.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.