dreischiffige Stufenhalle, stattlicher spätgotischer Ziegelbau, wohl 1441 begonnen; mit Ausstattung; Friedhofskapelle St. Leonhard, zweite Hälfte 18. Jahrhundert; mit Ausstattung
Querstockhaus (Nordflügel), mit Blockbau-Obergeschoss und flach geneigtem Satteldach, Eselsbretten, bezeichnet 1872 und 1885, im Kern wohl erstes Viertel 19. Jahrhundert; Stallstadel (Westflügel) mit Traidkasten im Obergeschoss, erste Hälfte 19. Jahrhundert; zweitenniger Ständerbohlen-Bundwerkstadel (Südflügel), erste Hälfte 19. Jahrhundert; Remise (Ostflügel) mit Ständerbohlen-Bundwerk, erste Hälfte 19. Jahrhundert
Querstockhaus mit Blockbau-Obergeschoss, flach geneigtem Satteldach und Eselsbrettern, am Traufschrot bezeichnet 1854; Südflügel, eintenniger Ständerbohlen-Bundwerkstadel, Mitte 19. Jahrhundert; Ostflügel mit Ständerbohlen-Bundwerk im Obergeschoss, Mitte 19. Jahrhundert
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.