erdgeschossiger Satteldachbau mit offenem Fachwerkgiebel und winklig angebautem Stadel, Haustür, Fenster und Kalkplattendach original, im Kern 18. Jahrhundert, 1. Hälfte 19. Jahrhundert verändert, im 19. Jahrhundert Erweiterung der Scheune nach Westen;
Stadel, zweigeschossig mit Segmentbogentor und Satteldach, 19. Jahrhundert
Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss, ädikulagerahmtem Portal, Dachreiter und Sakristeianbau südlich am Chorscheitel, 2. Hälfte 18. Jahrhundert; mit Ausstattung;
Kapelle, rechteckiges Gehäuse mit Satteldach. Stichbogenöffnung und einem Schweifgiebel mit obeliskartigen Enden, 18. Jahrhundert
Chorturmkirche, Saalbau mit eingezogenem Rechteckchor im Turm und Sakristeianbau im Osten, Turm wohl Ende 14. Jahrhundert, Langhaus und Sakristei um 1725; mit Ausstattung;
Friedhofsmauer, 18. Jahrhundert, im Westen und Nordwesten erneuert
Reuschbichel (am Ortsausgang Richtung Amerbach) (Standort)
Zwei Bildstöcke
jeweils Säule mit rechteckigem Gehäuse, Satteldach und Spitzbogennische, 16./17. Jahrhundert; der westliche mit Ausstattung
D-7-79-180-11
[[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.9339,10.65897!/D:Reuschbichel (am Ortsausgang Richtung Amerbach), Zwei Bildstöcke!/|BW]]
St 2214 (zwischen Hainsfarth und Megesheim) (Standort)
Wegkapelle
rechteckiges Gehäuse mit Rundbogenöffnung und Satteldach, wohl 18. Jahrhundert
D-7-79-180-10
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Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Georg Lill (Hrsg.), Adam Horn (Bearbeiter): Die Kunstdenkmäler von Bayern. Landkreis Donauwörth. In der Reihe: Die Kunstdenkmäler von Bayern. Die Kunstdenkmäler von Schwaben. Band III. Landkreis Donauwörth. R. Oldenbourg Verlag, München 1951.
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