Saalbau mit dreiseitigem Schluss im Norden und Süden sowie oktogonalem Dachreiter über dem Eingang, 1757, 1876/77 von Lohr (Lehmingen) hierher versetzt; mit Ausstattung
Landschaftsprägender Saalbau mit eingezogenem Rechteckchor, Westturm und Sakristeianbau im Norden, Turm um 1180, Kirchenschiff wohl 13. Jahrhundert, Chor Ende 15. Jahrhundert, Sakristeianbau wohl 20. Jahrhundert
Friedhofsbefestigung, mit Strebepfeilern und ehemals mit Wehrgang, 16. Jahrhundert
Torhaus, mit rundbogigem Durchgang und Pyramidendach, 16. Jahrhundert
Saalbau mit dreiseitig geschlossenem Chor, Westturm mit durch Blendnischen gegliedertem Oktogon und Sakristeianbau nördlich an Chor und Schiff, 1608 an Stelle eines Vorgängerbaus errichtet, 1682 barockisiert, Sakristeianbau wohl 18. Jahrhundert, wohl später erweitert; mit Ausstattung
Friedhofsmauer, wehrhafte Einfriedung mit Strebepfeilern im Süden, 16./17. Jahrhundert, nördlich der Kirche mit Friedhofserweiterung erneuert
Torhaus, mit rundbogiger Öffnung und Pyramidendach zwischen Pfeilern, 16. Jahrhundert
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Georg Lill (Hrsg.), Karl Gröber und Adam Horn (Bearbeiter): Die Kunstdenkmäler von Bayern. Bezirksamt Nördlingen. In der Reihe: Die Kunstdenkmäler von Bayern. Die Kunstdenkmäler von Schwaben. Band I. Bezirksamt Nördlingen. R. Oldenbourg Verlag, München 1938 (Nachdruck: R. Oldenbourg Verlag, München/Wien 1982, ISBN 3-486-50514-9).
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