Der Wassertrüdinger Kreis bestand von 1797 bis 1806. Die Kreisbehörde hatte die Bezeichnung Kreisdirektorium. Er wurde aus den Oberämtern Wassertrüdingen und Hohentrüdingen gebildet. Justiz und Verwaltung wurden getrennt. An Unterbehörden gab es die Justizämter Heidenheim, Wassertrüdingen, die Kammerämter Heidenheim, Wassertrüdingen und das Magistrat Wassertrüdingen. Die Behörden wurden zunächst vom neuen Königreich Bayern übernommen, am 1. Oktober 1808 wurden diese dann aufgehoben. An ihrer Stelle wurden die Landgerichte Wassertrüdingen, Heidenheim geschaffen, die sowohl für die Verwaltung als auch Justiz zuständig waren. Enhofen kam ans Herrschaftsgericht Ellingen, Eßlingen, Siebeneichhöfe und Solnhofen an das Landgericht Monheim.
Orte des Wassertrüdinger Kreises
Justiz- und Kammeramt Wassertrüdingen
Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Wassertrüdingen ist weitestgehend identisch mit dem des Oberamtes Wassertrüdingen. 1801 umfasste er 96 Orte:[1]
Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Verlag der beiden Waisenhäuser, Ansbach und Bayreuth 1801, OCLC869860275, S.93–100 (Digitalisat).