Wie im Edikt über die gutsherrliche Gerichtsbarkeit vom 16. August 1812 vorgesehen, wurden dem Herrschaftsgericht weitgehende straf- und zivilrechtliche Kompetenzen zugestanden. Dem Fürstlich von Wredeschen Herrschaftsgericht standen die Ausübung der Distrikts- und der Ortspolizei („Polizei“ im Sinn von allgemeiner Verwaltung) sowie die volle bürgerliche Gerichtsbarkeit als Befugnisse zu.
Durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden die adlige bzw. gutsherrliche Gerichtsbarkeit und Polizeiordnung aufgehoben (eine der Hauptforderungen der Revolution von 1848) und das Herrschaftsgericht in eine Gerichts- und Polizeibehörde umgewandelt, 1852 schließlich in das Landgericht Ellingen.
Innerhalb des Herrschaftsgerichtes gab es 11 Steuerdistrikte,[2] die 1808 gebildet und zunächst vom Rentamt Weißenburg (1808–1827) verwaltet wurden, dann vom Rentamt Spalt (1827–1834) und schließlich wieder vom Rentamt Weißenburg (ab 1834).[3] Der Steuerdistrikt Ettenstadt kam am 5. Mai 1816 vom Landgericht Greding hinzu.[4]
Oberhochstatt mit Gänswirthshaus, Häuser am Wülzburger Berg, Kehl, Niederhofen und Wiesenmühle
Sankt Veit mit Banzermühle, Gündersbach und Walkerszell
Stopfenheim mit Tiefenbach
Störzelbach
Suffersheim mit Hammermühle, Heuberg, Laubenthal, Lutschmühle und Potschmühle
Trommetsheim mit Lengenfeld
Wachenhofen
Weiboldshausen mit Hagenbuch
Weimersheim Dürrnhof, Fallhaus, Hattenhof und Schmalwiesen
1840 war das Herrschaftsgericht Ellingen 4 Quadratmeilen groß und hatte 8225 Einwohner (2501 Katholiken, 5624 Protestanten und 100 Juden). Es gab 62 Ortschaften (1 Stadt, 14 Pfarrdörfer, 5 Kirchdörfer, 13 Dörfer, 6 Weiler und 23 Einöden) und 22 Gemeinden (1 Magistrat 3. Klasse, und 21 Landgemeinden).[6]
Sebastian Hiereth: Historischer Atlas von Bayern: Die bayerische Gerichts- und Verwaltungsorganisation vom 13. bis 19. Jahrhundert. Altbayern, Reihe I, Heft 0, 1950.
↑Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S.404 u. 408.
↑Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 45f. des zweiten Teiles.