Friedhofsmauer, Bruchstein- und Quadermauerwerk, z. T. verputzt, 18./19. Jahrhundert; Kapelle, kleiner Satteldachbau über rechteckigem Grundriss, wohl 2. Hälfte 19. Jahrhundert; im Inneren Lourdesgrotte; Friedhofskreuz, Gusseisenkruzifix auf profiliertem Granitsockel, wohl Ende 19. Jahrhundert
D-3-74-163-9
Kirchbühlstraße (Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Gusseisenkruzifix
mit Muttergottesfigur auf gestuftem Granitsockel, bezeichnet mit „1893“
Saalkirche mit Walmdach und eingezogenem Rechteckchor, Chorturm mit gestufter Zwiebelhaube, 1761–72 von Hugo Strauß; mit Ausstattung
Friedhofsmauer, Bruchstein- und Quadermauerwerk, 18./19. Jahrhundert; Friedhofskreuz, Gusseisenkruzifix auf Granitsockel, bezeichnet mit „1887“; Kriegerdenkmal für die Gefallenen beider Weltkriege, breitgelagerte Inschrifttafel, darauf Kreuz mit Pietá-Relief, wohl 1920er Jahre, später mit Gefallenennamen des Zweiten Weltkriegs ergänzt
Kapelle, Zeltdachbau über unregelmäßigem Grundriss, Bruchstein, wohl 18. Jahrhundert
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.