Grabplatte, Granit, 16./17. Jahrhundert; in Friedhofsmauer eingelassen;
Friedhofskreuz, Gusseisen, auf Granitsockel, um 1900;
Grabstein Mühlhofer, Granit, neugotisch, bezeichnet mit „1885“;
Grabstein Seyler, obeliskartiger Aufbau mit Schlangenkugel, Granit, bezeichnet mit „1839“;
Grabstein Decker, Gusseisenkruzifix mit Schrifttafel, auf Granitsockel, zweite Hälfte 19. Jahrhundert;
drei Gusseisen-Grabkreuze mit Strahlenkränzen und Schrifttafeln, erste Hälfte 19. Jahrhundert; beim Eingang an der Leichenhalle;
Kriegerdenkmal, Werksteinskulptur eines liegenden Gefallenen auf Unterbau, in rechteckiger eingefriedeter Anlage mit Bronzekruzifix auf Mauersockel, 1920er Jahre.
Reihe von zwölf Felsenkellern, in den Fels gehauene Vorratsräume, mit Bruchstein- und Ziegelgewölben, Eingänge mit Granitgewänden, wohl erste Hälfte 19. Jahrhundert.
Nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert.
Zweigeschossige unregelmäßige Mehrflügelanlage um einen geschlossenen Innenhof, Bruchstein mit Eckquaderungen und Ziegelergänzungen, nach Brand von 1634 in mehreren Abschnitten neu errichtet, Nordportal bezeichnet mit „1786“, Reste der gotischen Schlosskapelle im Nordosten;
Ökonomiegebäude mit Stadel, eingeschossiger Walmdachbau, wohl 17./18. Jahrhundert.
Saalkirche mit Walmdach und eingezogenem Rechteckchor, wohl Mitte 18. Jahrhundert, 1839 erneuert, Flankenturm aus Bossenquadern mit Spitzhelm, um 1900; mit Ausstattung;
Friedhofskreuz, Gusseisenkruzifix auf gestuftem Granitsockel, um 1900.
Saalbau mit Walmdach und eingezogenem korbbogig geschlossenem Chor, 1747–52 von Andreas Dobmeier, Flankenturm mit Zwiebelkuppel und Laterne 1766–69 von Emmeram Gundler; mit Ausstattung.
Saalkirche mit Steildach und eingezogenem Rechteckchor mit Walmdach, Eingangsvorhalle und Strebepfeiler aus bossierten Quadern, 1933/34, Flankenturm mit Spitzhelm 1968 angefügt; mit spätbarocker Figurenausstattung.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.