Versetzt angeordneter, zweigeschossiger Satteldachbau mit Zierfachwerk, hölzernen Balkonen, Giebelrisaliten mit offenen Lauben, in Formen des Heimatstils, 1902; mit zeitgenössischer Ausstattung.
zweigeschossiger Walmdachbau mit Ecktürmchen, Zwerchhaus, Kniestock, Loggia, Balkonen und Zierfachwerk, auf hohem Sockelgeschoss, Walter Sartorius, 1898, mit Hangstützmauern, Freitreppe und verbunkertem Kellerausgang.
Villa, ehemals des Komponisten Ermanno Wolf-Ferrari (1876–1948), jetzt Villa Walterspiel
1893 als kleinere Jagdvilla in Heimatstilformen errichtet, 1930 durch Wolf-Ferrari erweitert, 1942 durch Otto Walterspiel ausgebaut; mit Nebengebäude und parkartigem Umgriff.
Zweigeschossiger Satteldachbau mit Kniestock und Zwerchhaus, im Erdgeschoss verputzt, 1897, Umbau 1930;
ehemaliges Stallgebäude, eingeschossiger Holzständerbau mit Satteldach und Krangaube, gleichzeitig; Einfriedung aus Betonpfeilern mit Jugendstilornamenten, gleichzeitig.
Zweigeschossiger Sattelbachbau mit Fassaden im barockisierenden Jugendstil, Veranda, Wintergarten, vom Architekten Martin Dülfer für sich selbst auf Grundlage eines älteren Bauernhauses errichtet, 1902; mit Ausstattung.
1892 als dreigeschossiger Satteldachbau unter Verwendung von Teilen der Vorgängermühle auf dem Areal des früheren Hofmarkschlosses Krailling errichtet; mit technischer Ausstattung;
zugehörig zwei hölzerne Schaufelmühlräder, Mühlbach und Wehre.
Schlichte Saalkirche mit eingezogenem, polygonalem Altarraum, von Konstantin Blum, 1958; mit Ausstattung.
D-1-88-127-15
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Gerhard Schober: Landkreis Starnberg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.21). 2. Auflage. München/Zürich 1991.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.