Dreigeschossiger, verputzter Massivbau mit Walmdach, giebelbekröntem Mittelrisalit, turmartigem Bodenerker mit Zwerchhaus und geohrten Faschen, 1814 nach Brand über Bauteilen der Zeit um 1585–88 neu errichtet, Umbauten mit eckturmartigem Anbau und offenem Treppenhaus durch Emanuel von Seidl 1900/01
Von rustizierten Pfeilern eingefasste Toranlagen, wohl 1900/01
Ökonomiehof, Vierflügelanlage, eingeschossige, verputzte Massivbauten mit Walmdächern und Fledermausgauben sowie zweigeschossiger Wohnstock mit Krüppelwalmdach und Tordurchfahrt mit Granitportal, um 1800
dreigeschossiger verputzter Satteldachbau mit Kniestock, gekuppelten Fenstern, Putz- und Granitgliederung, östlich eingeschossiger Trakt mit Flachdach, bezeichnet mit "1886-88 Gustav von Siegle"
Zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Mansardwalmdach, Lisenengliederung, Granitportal und Fledermausgauben, im Kern 1778, im späteren 19. Jahrhundert nach Norden zu Dreiflügelanlage erweitert
Saalkirche, verputzter Massivbau mit eingezogenem Chor und Werksteinturm mit Spitzhelm, 1874–77, Umbau und Anbau der Sakristei 1937/38; mit Ausstattung
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Detlef Knipping, Gabriele Raßhofer: Landkreis Tirschenreuth (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandIII.45). Karl M. Lipp Verlag, Lindenberg im Allgäu 2000, ISBN 3-87490-579-9.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.