Basilika, Massivbau mit Satteldach, rundbogigen Stufenportalen und Putzgliederung sowie eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor, neuromanisch, 1890–93 von Carl Hocheder, Turm mit Laternenzwiebelhaube im südlichen Chorwinkel bezeichnet mit „1606“; mit Ausstattung
Zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Walmdach, Putzgliederung, übergiebelten Risatiten an den Schmalseiten und Dachreiter, im Kern 1731–34, 1909 in Formen der Neurenaissance und des Neubarock erneuert
Saalbau, verputzter Massivbau mit schlichter Putzgliederung, Stufenportal, eingezogenem Chor und Westturm mit Zeltdach, neuromanisch, 1896/97; mit Ausstattung
Saalbau, verputzter und halbrund geschlossener Massivbau mit Walmdach, Zwiebeldachreiter und Pilastergliederung, bezeichnet mit „1780“; mit Ausstattung
Leichenhaus, eingeschossiger, verputzter Massivbau mit Sockelgeschoss, Krüppelwalmdach und Vorhalle, Ende 19. Jahrhundert
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Detlef Knipping, Gabriele Raßhofer: Landkreis Tirschenreuth (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandIII.45). Karl M. Lipp Verlag, Lindenberg im Allgäu 2000, ISBN 3-87490-579-9.