Saalbau, verputzter Massivbau mit Satteldach 1661–63, Turm 1665, Neubau mit Zwiebelhaube und Laterne 1731, Umbau des Langhauses und Anbau der Sakristei durch Philipp Muttone, 1753–58, Wiederaufbau mit Neueinwölbung 1773–75 durch Nikolaus Bromberger, Erweiterung um ein Querhaus sowie Erneuerung des eingezogenen, gerade geschlossenen Chors und der Sakristei 1934/35; mit Ausstattung
Steintafel, bezeichnet mit „148.“
Hoher Säulenbildstock mit Marienstatue, bezeichnet mit „1697“
Wohnhaus, zweigeschossiger, verputzter Massivbau über hohem Werksteinkellergeschoss, mit Walmdach und geohrten Granitlaibungen, 1915 durch August Mayer anstelle des Vorgängerbaus aus dem 18. Jahrhundert errichtet
Mit Hausfigur des heiligen Michael
Stall- und Remisengebäude, eingeschossiger, verputzter Massivbau mit Walmdach, der Remisenteil hofseitig durch rundbogige Toreinfahrten geöffnet, 18. Jahrhundert
Langgestreckter, traufständiger und verputzter Massivbau mit Satteldach, Erkertürmchen und zwei geschweiften Zwerchgiebeln sowie breiter Tordurchfahrt, im Kern 1679, Fassade 1932 mit Stuckdekor des Waldsassener Stuckateurs Theodor Hötzel; mit Ausstattung und neubarocker Hausfigur
Wandpfeilerkirche, verputzter Massivbau mit Satteldach, einfacher Putzgliederung und eingezogenem, quadratischem Chor, von Hans Tröger, 1657–61, Chorturm von 1668, Wiederaufbau mit Mansarddach und Laterne 1722, Langhaus 1700 erweitert, Seitenkapellen von Johann Georg Häring, 1734–38; mit Ausstattung
Kalvarienberg mit Kreuzigungsgruppe von 1825, sechs Steinfiguren des leidenden Christus, 18. Jahrhundert, zwei Treppenanlagen, Granit, 18. und 19. Jahrhundert, sowie 13 neugotischen Steinbildstöcken
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Detlef Knipping, Gabriele Raßhofer: Landkreis Tirschenreuth (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandIII.45). Karl M. Lipp Verlag, Lindenberg im Allgäu 2000, ISBN 3-87490-579-9.
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