Das Ensemble (Lage) umfasst den historischen Ortskern von Ettenstatt, eine in Nordost-Südwestrichtung langgestreckte, von zwei Straßen, dem Ringweg (früher Hirtengasse) und dem Moorfeldweg (früher Höllgasse), durchquerte Angeranlage. Die nordöstliche Schmalseite dieses locker umbauten dörflichen Platzes, der durch die Begrünung seinen ländlichen Charakter noch bewahrt hat, wird von der spätgotischen, im Barock ausgebauten Pfarrkirche beherrscht, eingefasst vom alten Pfarrstadel, den stattlichen Gebäuden des Meierhofes (An der Kirche 4) und dem Gasthaus, einem eindrucksvollen Walmdachbau des 18. Jahrhunderts. In lockerer Gruppierung umgrenzen kleine Bauernanwesen mit erdgeschossigen Wohnstallhäusern des 18. bis frühen 19. Jahrhunderts und größere, meist erneuerte Dreiseithöfe den Anger. Im Südwesten schließt eine Reihe von stattlichen Giebelhäusern des 19. Jahrhunderts das Ensemble ab. Das Ensemble weist mit seinen steilen Satteldachbauten noch das Bild des 18./19. Jahrhunderts auf und hat mit Ausnahme des Nebengebäudes von An der Kirche 5 und dem Wohnhaus Moorfeldweg 1 auch durch die Neubauten keine Störung erfahren. Aktennummer: E-5-77-127-1.
Chorturmkirche, spätgotische Anlage um 1480, im Laufe des 17./18. Jahrhunderts mehrere Änderungen, barockisiert 1750, Erweiterung der Fenster 1848, Chorturm mit Helmkappe; mit Ausstattung
Zweigeschossiger giebelständiger Satteldachbau, massiv und Fachwerk verputzt, zweite Hälfte 17. Jahrhundert, zum Teil Fenstergewände 17. Jahrhundert, Fachwerkgiebel 1752 erneuert, bezeichnet „1752“
Chorturmkirche, Turmuntergeschoss spätmittelalterlich, Erneuerung des Langhauses unter Leitung von Traugott Friedrich Schuchart 1748, Veränderungen 1840, Chorturm mit Spitzhelm; mit Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Gotthard Kießling: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandV.70/1). Karl M. Lipp Verlag, München 2000, ISBN 3-87490-581-0, S.170–180.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.