Die Grenzen der Landtagswahlkreise wurden nach der Kreisgebietsreform von 1973 zur Landtagswahl 1976 grundlegend neu zugeschnitten und seitdem nur punktuell geändert.[1] Die vier Stuttgarter Wahlkreise blieben in diesem Zeitraum bis zur Landtagswahl 2006 unverändert. Seit der Landtagswahl 2011 gab es jedoch erstmals Veränderungen im Wahlkreiszuschnitt. Weil es in Stuttgart weiterhin vier ganze Wahlkreise gibt, obwohl dadurch jeder dieser Wahlkreise nach Einwohnerzahl erheblich unter dem Durchschnitt liegt, wurde versucht, die Größe der Wahlkreise soweit anzugleichen, dass die jeweiligen Abweichungsbeträge so gering wie möglich bleiben. Deswegen wurden 2011 auch einzelne Stadtbezirke zwischen verschiedenen Wahlkreisen aufgeteilt. Aus dem Wahlkreis Stuttgart IV wurden die Stadtteile Gänsheide und Uhlandshöhe des Stadtbezirkes Stuttgart-Ost dem Wahlkreis Stuttgart I zugeordnet. Zum Ausgleich wurden der Stadtbezirk Hedelfingen (bis 2006 Wahlkreis Stuttgart II) und der Stadtteil Neugereut aus dem Stadtbezirk Mühlhausen (bis 2006 Wahlkreis Stuttgart III) an den Wahlkreis Stuttgart IV angegliedert.
Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg hat jeder Wähler nur eine Stimme, mit der sowohl der Direktkandidat als auch die Gesamtzahl der Sitze einer Partei im Landtag ermittelt werden.[9] Dabei gibt es keine Landes- oder Bezirkslisten, stattdessen werden zur Herstellung des Verhältnisausgleichs unterlegenen Wahlkreisbewerbern Zweitmandate zugeteilt.
Den Wahlkreis Stuttgart IV vertraten seit 1976 folgende Abgeordnete im Landtag: