Die Grenzen der Landtagswahlkreise wurden nach der Kreisgebietsreform von 1973 zur Landtagswahl 1976 grundlegend neu zugeschnitten und seitdem nur punktuell geändert. Der Wahlkreis Ravensburg umfasste zunächst nur Gemeinden aus dem westlichen Teil des Landkreises Ravensburg.[1] Infolge überdurchschnittlichen Bevölkerungswachstums im benachbarten Bodenseekreis wurden zur Landtagswahl 1992 erstmals Änderungen notwendig. Die Gemeinden Neukirch und Tettnang aus dem Wahlkreis Bodensee wurden dem Wahlkreis Ravensburg zugeordnet. Bei der Landtagswahl 2011 wurde auch die Gemeinde Meckenbeuren an den Wahlkreis Ravensburg und als Ausgleich gleichzeitig die Gemeinde Aulendorf an den Wahlkreis Wangen angegliedert.[2]
Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg hat jeder Wähler nur eine Stimme, mit der sowohl der Direktkandidat als auch die Gesamtzahl der Sitze einer Partei im Landtag ermittelt werden.[10] Dabei gibt es keine Landes- oder Bezirkslisten, stattdessen werden zur Herstellung des Verhältnisausgleichs unterlegenen Wahlkreisbewerbern Zweitmandate zugeteilt.
Obwohl die Zweitmandate nach der bis 2006 gültigen Regelung nach der Rangfolge der absoluten Stimmen zugeteilt wurden und gleichzeitig der Wahlkreis Ravensburg seit 1992 zu den größeren Wahlkreisen gehörte, wurde er zwischen 1976 und 2006 jeweils nur durch einen direkt gewählten Abgeordneten der CDU im Landtag vertreten. 2011 gewann Manfred Lucha (Grüne) ein Zweitmandat.
Alfons Maurer 1976, 1980, 1984, 1988, Mandat niedergelegt zum 16. Februar 1990 Rudolf Köberle, nachgerückt am 20. Februar 1990; 1992, 1996, 2001, 2006, 2011