An einem Feldweg, etwa 1 km südlich des Ortes (Standort)
Bildstock
Sandstein, 18. Jahrhundert
Der konkav-konvex geformte Sockel dieses aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Bildstocks trägt an der Ostseite die Inschrift „Vermächtnis der Verstorbenen Frau Maria Vetter Köberlein von Steinbach 1829“, an der Westseite ist eine Metalltafel mit der Inschrift „Instandgesetzt und wieder aufgestellt von Fritz Kauschke Steinbach am Wald 1964“ angebracht. Der Pfeilerschaft ist unterteilt; die unteren kleinen Felder sind mit reliefierten Rosetten verziert, die großen Felder darüber sind mit Rankenwerk geschmückt. Der vierseitige Aufsatz trägt als Bekrönung eine nachträglich angebrachte Steinkugel. Die Reliefs unter den eingezogenen Rundbogen zeigen die Vierzehn Nothelfer mit dem Jesuskind, die Muttergottes, den Heiligen Antonius Eremita und Johannes den Täufer.[1]:88–89
Sandstein, Pfeiler mit ionischem Kapitell, vierseitiger Aufsatz mit Bildfeldern, Bogengiebeln und zweifachem Metallkreuz, bezeichnet „1736“
Der konkav-konvexe Sockel dieses Flurdenkmals zeigt an Ost- und Westseite jeweils das Hauszeichen der Hirschfelder Familie Förtsch. Der unterteilte Pfeilerschaft ist mit reliefiertem Rankenwerk verziert und trägt die Inschrift „Hannß Geörg Neubauer von Hersfeld 1736“. Unterhalb des ionischenKapitells sind Inschriften eingemeißelt, die mit den Reliefs an den vier Seiten des Aufsatzes korrelieren: Die Krönung Mariens an der Ostseite – „Gott allein die Ehre“, ein Vesperbild an der Nordseite – „H. Maria“, der heilige Georg im Westen – „S. Georgius“ und eine Kreuzigungsgruppe im Süden – „H. ß. C. U. D. E. R. U. A. a. n.“. Der Aufsatz wird von eingezogenen Rundbogen geschlossen und trägt als Bekrönung eine Steinkugel und ein eisernes Doppelbalkenkreuz.[1]:44
Sandstein, verjüngter Pfeiler und vierseitiger Aufsatz mit Bildnischen, Bogengiebeln und bekrönender Kugel, 1773
Der konkav-konvex profilierte Sockel dieses Bildstocks trägt die Inschrift „Zur Ehr Gottes hat hans Georg Neubauer dies bild setzen lassen, 1733“, der gefelderte und unterteilte Pfeilerschaft ist mit Bandelwerk verziert. Der von eingezogenen Rundbogen geschlossene Aufsatz trägt als Bekrönung eine Steinkugel; seine vier Seiten zeigen Reliefs mit Darstellungen der Krönung Mariens und der Vierzehn Nothelfer mit dem Jesuskind, eine Kreuzigungsgruppe und ein Vesperbild.[1]:43–44
Sandstein, gewundene Säule und vierseitiger Aufsatz mit Bildnischen, Kielbogengiebeln, bekrönendem Steinkreuz und Eisenkreuz, 19. Jahrhundert
Dieser um das Jahr 1880 entstandene Bildstock im Stil der Neugotik stammt aus der Werkstatt des Kronacher Bildhauers Karl Dietrich. Er ruht auf einem quadratischen Sockel, dessen Ostseite die Inschrift „Errichtet von Oekonom Joh. Neubauer Hirschfeld 18 .“ trägt; am Sockelfuß befindet sich eine Inschrift mit dem Namen des Bildhauers. Das Oberteil des Sockels ist achteckig ausgebildet und trägt einen gewundenen Säulenschaft, dessen Windungen nicht gewölbt, sondern gekehlt sind. Der Aufsatz des Flurdenkmals ist an seiner Basis mit einer Zierleiste geschmückt. Die von leicht geschwungenen Kielbogen überspannten Reliefs an den vier Seiten werden durch säulenförmige Eckvorlagen voneinander getrennt. Sie zeigen die Trinität, Johannes den Täufer, eine stehende Muttergottes und den heiligen Georg. Als Bekrönung trägt der Aufsatz eine Kreuzblume.[1]:45–46[2]
An der Vorderseite des reliefierten Sockels dieses Bildstocks ist ein Fruchtgehänge dargestellt, die beiden Seiten zeigen je einen Kranz und die Rückseite trägt einen Diamanten. An der Stirnseite des Aufsatzes, der von einem eingezogenen Rundbogen geschlossen wird, ist als Relief die Krönung Mariens dargestellt, die beiden Schmalseiten tragen je ein reliefiertes Kleeblattkreuz. Die Rückseite des Aufsatzes zeigt ein Steinmetzzeichen.[1]:45 Nach 1974 wurden Sockel und Aufsatz mit einem neuen Säulenschaft mit ionischem Kapitell wieder vervollständigt und neu aufgestellt. Der Schaft wird von Ringwulsten unterteilt und ist im unteren Drittel kanneliert.
Sandstein, verjüngter Pfeiler und geschweifter Aufsatz mit Bogenabschluss, Kugel und Metallkreuz, 1774
Dieser Bildstock ruht auf einem schlichten Sockel, der an drei Seiten gefeldert ist. Auf dem Sockel erhebt sich der ebenfalls an drei Seiten gefelderte Pfeilerschaft, dessen in Richtung Westen weisende Stirnseite die Inschrift „Zur Ehr Gottes und Maria Hülf und der Hl. Ottilia hat hans geörg (Elm) er dies bild setzen lassen … 1774“ trägt. Der Aufsatz ist zweigeteilt; die untere Hälfte erweckt den Eindruck eines trapezförmigen Kapitells und zeigt ein Relief der heiligen Odilia mit dem Äbtissinnenstab als Heiligenattribut. Am Oberteil ist an der Stirnseite eine von Voluten flankierte Maria-Hilf-Darstellung zu sehen, die Rückseite zeigt ein halb zerstörtes Relief der Krönung Mariens. Auf dem leicht geschwungenen Abschlussgesims des Aufsatzes befindet sich als Bekrönung eine Steinkugel mit Kreuz.[1]:44–45
Weihersbach, 500 m südlich des Ortes an der alten Straße nach Rothenkirchen (Standort)
Bildstock
Sandstein, Pfeiler und Aufsatz, 1714
Der giebelförmig geschlossene Aufsatz dieses Bildstocks zeigt ein bereits stark beschädigtes Relief der Heiligen Familie. Der gleichfalls stark verwitterte Pfeiler ist gefeldert und am Oberteil mit der Jahreszahl „1714“ bezeichnet. Das Flurdenkmal erinnert an ein Unglück, bei dem die Magd eines Hirschfelder Bauern bei der Feldarbeit von einem durchgehenden Pferdegespann niedergerannt und zu Tode geschleift wurde.[1]:42
100 m südlich des Ortes an der alten Straße nach Rothenkirchen (Standort)
Bildstock
Sandstein, verjüngter Pfeiler und vierseitiger Aufsatz mit Bildnischen, Bogengiebeln und bekrönender Kugel mit Eisenkreuz, 1746
Der konkav-konvex profilierte Sockel dieses Bildstocks ist an der Ostseite mit der verwitterten Inschrift „Zur Ehr … 1746“ bezeichnet. Auf dem Sockel ruht der unterteilte Pfeilerschaft, dessen Felder unterhalb des ionischen Kapitells mit Blattgirlanden verziert sind. Der vierseitige Aufsatz trägt eine Steinkugel und ein Eisenkreuz als Bekrönung. Unter den eingezogenen Rundbogen sind in Reliefform die Krönung Mariens, eine Kreuzigungsgruppe, das von den Vierzehn Nothelfern umgebene Jesuskind und der heilige Antonius Eremita mit einem Schwein als Heiligenattribut dargestellt.[1]:43
Ölschnitz; Badstraße 69; B 85; Haßlach; Schützenstraße; Der Landleitenbach; Westliches Hofmaas; Hintere Schwendleite; Landleitenbach; Stockleite; Kaiser-Karl-Straße 15; Landleitenweg; Vordere Schwendleite; Nähe Kaiser-Karl-Straße; Hohelass; Landleite; Langenbach (Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Floßbach
Typischer Floßbach (in Stein ausgebaute Ufer: Böschungspflasterungen, Bruchsteinmauer und seltene Steinberollung; nur wenige Querverbauungen) mit Floßteich, dem Landleitenteich, mit steinerner Schleuse von 1861 und Teichzieherhäuschen (Landleitenfloßteich), oberhalb davon am Ölschnitzbach befindlicher privater Vorgänger-Floßteich von 1818 (Hirschfelder Schutz) und gewölbte Bruchsteinbrücke
Eingezogener, gerade geschlossener Chor mit Dachreiter, 1914 von Andreas Fiedler, Langhaus mit Walmdach, 1953 von Franz Hofmann; mit historischer Ausstattung
Eingezogener Chor und Langhaus im Kern spätmittelalterlich, Chorgewölbe 1611–1613, Umbauten an Langhaus mit Satteldach und spitzbehelmtem Chorturm 1705–1709, Langhaus modern erweitert; mit Ausstattung
An der Straße nach Steinbach am Wald, beim Umspannwerk (Standort)
Wegkapelle
Satteldachbau, massiv und verputzt; mit Ausstattung
Die heutige Kapelle entstand in den 1950er Jahren als Ersatz für eine baufällig gewordene verschieferte Holzkapelle, die um 1860 errichtet worden war. Dieser Vorgängerbau soll von einem Mann aus Windheim gestiftet worden sein, als er von einer Knochenkrankheit geheilt worden war. Zur Ausstattung der Kapelle gehört ein im 18. Jahrhundert entstandenes Kruzifix mit lebensgroßem Korpus.[3]:192–193
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Windheim An der Straße nach Hirschfeld, 100 m südlich des Ortes (Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Bildstock
Sockel und Aufsatz, 17./18. Jahrhundert
Im Jahr 1974 war der Pfeilerschaft dieses Bildstocks bereits abgegangen und der seitlich ausladende schmale Aufsatz, der an seiner Stirnseite unter einem Segmentbogendach eine von Voluten flankierte Bildnische aufwies, lag am Straßenrand neben dem vierseitig diamantierten Sockel. Der Bildstock erinnerte an ein Unglück, bei dem zwei Kinder von einem umstürzenden, mit Heu beladenen Pferdefuhrwerk erdrückt wurden.[1]:108
Abgegangene Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
↑Roland Graf: Wegkapellen im Landkreis Kronach. Hrsg.: Arbeitskreis für Heimatpflege (= Heimatkundliches Jahrbuch des Landkreises Kronach. Band12/1984).