Verschiefert, bezeichnet „1921“, mit Pietà des 18. Jahrhunderts
Dieser Kapellenbau wurde 1921 von einem Nordhalbener gestiftet, der in den 1920er Jahren in die Vereinigten Staaten auswanderte. Das Bauwerk ist mit Kunstschiefer verkleidet und trägt ein helmartig geschweiftes, überstehendes Blechdach. An der Ostseite verschließt eine schmiedeeiserne Tür den Eingang zum Innenraum. Zur Ausstattung gehört ein gemauerter Blockaltar, der eine gefasste, figurale Pietà aus dem 18. Jahrhundert trägt.[1]:106–107
Diese 190 cm hohe Sandsteinstatue des heiligen Johannes Nepomuk ruht auf einem Sockel aus Beton. In seinen Händen trägt der Heilige das Kruzifix und die Märtyrerpalme als Heiligenattribut. Die Statue wurde bereits mehrfach versetzt; sie stand ursprünglich am Gemeindebrunnen und wurde nach dessen Auflassung aufgrund einer Straßenverbreiterung an ihren heutigen Standort versetzt.[2]:66
Sandstein, Säule und eingerollter Aufsatz mit Bildnische, 17./18. Jahrhundert
Der Sockel dieses Bildstocks wird von Voluten flankiert und trägt eine schlichte Säule. Der stichbogige Aufsatz, dessen Seiten geschwungen sind und in angedeuteten Voluten enden, wurde bei einer vor 1974 durchgeführten Restaurierung neu angefertigt. An seiner Stirnseite befindet sich eine rundbogige Bildnische, in die ursprünglich eine Terrakotta-Tafel mit einer Darstellung des heiligen Georg eingelassen war.[3]:76 Nach 1974 wurde diese Keramiktafel, die im Laufe der Zeit beschädigt worden war, durch eine Darstellung der heiligen Katharina ersetzt. Das durch Witterungseinflüsse in Mitleidenschaft gezogene Flurdenkmal wurde im Jahr 2011 erneut renoviert. Ursprünglich stammt der Bildstock, der aus Kronacher Sandstein gefertigt wurde, wohl aus der Werkstatt desselben Steinmetzes wie das Flurdenkmal an der Straße nach Hubertushöhe. Beide weisen eine vergleichbare Formgebung auf und weichen damit deutlich von den über 200 anderen Bildstöcken im Landkreis Kronach ab.[4]
An der Stirnseite dieses verputzten Kapellenbaus mit flachem Satteldach befindet sich ein spitzbogiger Eingang mit einem halbhohen Eisengitter. Im altarlosen Innenraum, der mit einem Kreuzgewölbe abschließt, befindet sich ein lebensgroßer Corpus Christi.[1]:108–109
Straße nach Hubertushöhe, im Hellgothsgrund (Standort)
Bildstock
Sandstein, gebauchte Säule und eingerollter Aufsatz mit Bildnische, 17. Jahrhundert
Der sich verjüngende Säulenschaft dieses Flurdenkmals ist glatt und schließt mit einem Ringwulst ab, der eine leicht überkragende Plattform für den Aufsatz des Bildstocks bildet. Der Aufsatz wird an seinen vier Ecken von kräftigen Voluten gerahmt. An der Stirnseite befindet sich eine rundbogige Bildnische mit einer Darstellung der Muttergottes mit dem Jesuskind, die Rückseite ist leer. Der Sockel des Flurdenkmals ist abgegangen; er wurde vermutlich wie der Aufsatz von ausgeprägten Voluten flankiert.[3]:76–77 Der Bildstock wurde aus Kronacher Sandstein gefertigt und stammt wohl aus der Werkstatt desselben Steinmetzes wie das Flurdenkmal in der Kronacher Straße. Beide weisen eine vergleichbare Formgebung auf und weichen damit deutlich von den über 200 anderen Bildstöcken im Landkreis Kronach ab.[4]
Nordhalbener Ködel; Nordhalbener Ködelgrund; Stengelsgeräum; Von Nordhalben nach Tschirn; Distrikt Tschirner Wald; Fichteraweg; Wiesenweg; Distrikt Nordhalbener Seite; Hörsch (Standort)
Floßbach
Typischer Floßbachabschnitt (Bruchsteinmauerbefestigung, Böschungspflaster, Holzabsturz, Stege) mit seltenen Querlassen und mit Brücke aus dem 19. Jahrhundert als Teil der alten Ortsverbindung Nordhalben–Tschirn
Vorbereiteter Straßensprengschacht für den Verteidigungsfall, drei in regelmäßigem Abstand angeordnete, 5,5 Meter tiefe Sprengschächte je mit Eisenkreuzdeckel und Zündschlosskasten, 1984
Der Überlieferung nach soll diese Holzkapelle von einem Mann gestiftet worden sein, der auf der Straße am Ködelberg den Geldbetrag von 600 Mark fand. Er zeigte den Fund ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden an. Da niemand die Geldsumme als vermisst meldete, ging diese schließlich an den Finder; der Mann behielt das Geld jedoch nicht, da dies einem Volksglauben nach kein Glück bringen würde, sondern spendete es für den Bau der Kapelle.[1]:112–113
Kaugelbach; Rodach; Distrikt Oberer Wald; Langenau; Pertschentalgraben; Rainersgrund; Von Wolfersgrün zur Langenauer Straße; Augrund; Langenauerbach; Distrikt Unterer Wald; Hahnenkamm; Rauhberg; Nähe Langenau (Standort)
Floßbach
Typischer Floßbach (Ausbau der Ufer in Stein: Böschungspflasterungen, Bruchsteinmauern und Reste einer Schrotverbauung; mit verschiedenen typischen Querverbauungen aus den 1920er/30er Jahren und kleineren Steinbrüchen an der Straße aus dieser Zeit; Fassung des Mündungsbereiches der Langenau in die Rodach mit Bruchsteinmauern) mit Floßteich mit steinerner Schleuse von 1835 und unterhalb davon gelegenem Verstärkungs-Floßteich
Typische Floßbachabschnitte mit Uferbefestigungen der Flusskorrektionen von 1900 und Schützenwehranlagen der Stoffelsmühle an Rodach und Ölsnitz aus den 1920er Jahren
Wetthof 2, nahe der zur Staatsstraße 2207 führenden Stichstraße (Standort)
Marienkapelle
19. Jahrhundert mit neugotischem Altar
Bei dieser Kapelle handelt es sich um einen verputzten Steinbau mit blechgedecktem Satteldach. Über dem Rundbogen der Eingangstür befindet sich in Form eines Bandes der Spruch „GELOBT SEI JESUS CHRISTUS“. Zur Ausstattung gehört ein handwerklich gearbeiteter Holzaltar, der gotische und barocke Stilelemente vereint. Auf dem Altar steht eine Figur der Muttergottes mit dem Jesuskind. Die Kapelle soll von den Stiftern für die wohlbehaltene Heimkehr ihres Sohnes aus dem Zweiten Weltkrieg errichtet worden sein.[1]:114–115
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
↑ abcdRoland Graf: Wegkapellen im Landkreis Kronach. Hrsg.: Arbeitskreis für Heimatpflege (= Heimatkundliches Jahrbuch des Landkreises Kronach. Band12/1984).
↑Roland Graf: Wegkreuze – Bildbäume – Gedächtnissteine. Hrsg.: Arbeitskreis für Heimatpflege (= Heimatkundliches Jahrbuch des Landkreises Kronach. Band7/1979).