Ehemaliges Bergarbeiter-Wohnhaus, Typenbau der Arbeiterkolonie, 1873, zweigeschossiger, giebelständiger Satteldachbau mit Kniestock und rückseitigem Treppenhausvorbau, für sechs Wohneinheiten; mit Nebengebäude (Holzlege). Heute Museum Penzberg.
Zweigeschossiger Mansarddachbau mit giebelbekröntem Zwerchhaus und Dachreiter, 1880 als Wohnhaus (zweigeschossiger Satteldachbau mit Kniestock) errichtet, 1921 von Josef Linder in neubarocken Formen zum Rathaus umgebaut und erweitert, später im Inneren teilweise erneuert.
Katholische Stadtpfarrkirche, weiträumige Hallenkirche mit schmalen Seitenschiffen, Rechteckchor in Mittelschiffbreite und campanile-artigem Turm, 1949 und Folgejahre von Michael Steinbrecher; mit Ausstattung.
Nantesbuch 1, Mitterfeld, ca. 40 m östlich des Anwesens (Standort)
Getreidekasten
Ehemalige Getreidekästen, alle 1958/70 transferiert und wieder aufgestellt. – Ehemaliger Getreidekasten, erdgeschossiger Blockbau mit Satteldach und verbretterter Giebellaube, Ende 16. Jahrhundert.
D-1-90-141-14
Nantesbuch 1, Mitterfeld, unmittelbar westlich des Anwesens (Standort)
Getreidekasten
Ehemaliger Getreidekasten, erdgeschossiger Blockbau mit verbretterter Giebellaube, bezeichnet 1575.
D-1-90-141-14
Nantesbuch 1, Mitterfeld, ca. 60 m östlich des Anwesens (Standort)
Getreidekasten
Ehemaliger Getreidekasten, erdgeschossiger Blockbau mit Satteldach, bezeichnet 1590.
D-1-90-141-14
Nantesbuch 1, Mitterfeld, ca. 380 m südwestlich des Anwesens (Standort)
Getreidekasten
Ehemaliger doppelter Getreidekasten, erdgeschossiger Blockbau mit Satteldach und Giebellaube, bezeichnet 1804.
Katholische Kuratienkirche, Saalbau mit Rechteckchor und angefügter polygonaler Sakristei, Neubau 1840, nordwestlicher Chorflankenturm mit Spitzhelm 1873; mit Ausstattung.
Ehemaliges Wohnhaus, jetzt Gasthaus, in offenem Blockbau, im Kern ehemaliger zweigeschossiger Getreidekasten, bezeichnet mit dem Jahr 1583, Dach und Erweiterung 1879.
Ehemaliger Kirnberger Hof, Wohnteil verputzter Blockbau mit Flachsatteldach, wohl 18. Jahrhundert, modern bezeichnet mit dem Jahr 1583; Wirtschaftsteil 1923 und später verändert. – Ursprünglich zugehöriger Getreidekasten siehe Kirnberger Straße 1.
Grenzstein aus Sandstein, bezeichnet mit GG BB (Gefreites Gericht Benediktbeuern), Doppeltem Abtstab und Jahreszahl 1699, auf der Rückseite mit CBB (Kloster Beuerberg), einem symbolischen Lebensbaum des Augustinerchorherren Stiftes Beuerberg[1] und Jahreszahl 1699; ursprünglicher Standort 175 m weiter ostwärts an ehemaliger Grenze zwischen dem Klostergericht Benediktbeuern, dem Kloster Beuerberg und dem Landgericht Wolfratshausen.
D-1-90-141-17
Promberg, 250 m westlich vom Weg nach Faistenberg im Moos (Standort)
Grenzstein
Grenzstein aus Tuff, bezeichnet mit CBB (Kloster Benediktbeuern), Doppeltem Abtstab und Jahreszahl 1751 sowie CBB (Kloster Beuerberg) und einem symbolischen Lebensbaum des Augustinerchorherren Stiftes Beuerberg. Der Stein lag 2005 auf dem Boden. Beim Aufrichten wurde er offensichtlich falsch ausgerichtet. Er müsste um ca. 150° nach rechts gedreht werden.
Katholische Filialkirche, kleiner Saalbau mit leicht eingezogenem Polygonalchor, nördlichem Chorflanktenturm und kleinem Vorzeichen, im Kern gotisch, Barockisierung und Turmoktogon mit Zwiebelhaube durch Joseph Hainz 1715/17 und 1733/35; mit Ausstattung.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.