Die Wohnsiedlung ist im Ortsteil Wörth unweit des ehemals nordwestlich gelegenen Kohlenbergwerks als Teil einer heute stark baulich veränderten Großsiedlung im Jahr 1951 von der Bayerischen Berg-, Hütten- und Salzwerke AG, Kohlenbergwerk Peißenberg errichtet worden. Die Planung lag bei der Bauabteilung der Generaldirektion. Der Siedlungsbau erfolgte in einer Hochphase des Bergsbaus in Peißenberg und wurde durch Mittel des Marshallplans unterstützt.
Die Arbeitersiedlung Barbarahof besteht aus einer zur Selbstversorgung und Erholung dienenden großen Gartenanlage im Süden, um die herum zueinander versetzt mehrere Häuserzeilen meist mit Vorgärten angeordnet sind, und einer kleinen begrünten Hofanlage im Norden. Die Wohnhäuser sind zweigeschossige Verputzbauten mit knapp überstehenden Satteldächern, Schleppgauben, Fensterläden und Vordächern über den Hauseingängen. Die meisten Wohnhäuser weisen hofseitig rhythmisierend eingesetzte, geschoßübergreifende, hölzerne Balkonflacherker auf. Den Wohnhäusern sind Holzlegen zugeordnet. In der großen Gartenanlage ist nach Westen aus der Mitte gerückt und zur Straßenseite geöffnet die sogenannte Zentrale Holzlege ausgebildet, die einen annähernd quadratischen Hofraum umschließt. Während es sich hier um einen holzverschalten Ständerbau handelt, sind die anderen Holzlegenreihen Massivbauten mit einseitiger Holzverschalung. Als Verbindungsbauten der giebelständigen Wohnhauszeilen im Norden und als Häuserzeilen im Osten schließen sie im Verein mit den Wohnhausbauten und Einfriedungen die große Gartenanlage ab, so dass ein weitgehend geschlossener Hofraum entsteht.
Die Siedlung Barbarahof orientiert sich in ihrer Hofbildung deutlich an städtebaulichen Konzeptionen der Vorkriegszeit. Die aufgelockerte Struktur und die versachlichten Bauformen, die mit den hölzernen Balkonerkern und Fensterläden den Anschluss an den Heimatstil suchen, lassen den Einfluss der Moderne erkennen. Die Wohnsiedlung bildet damit ein wichtiges Zeugnis der Industriegeschichte und Bergarbeiterkultur Peißenbergs ebenso wie des konservativen Siedlungsbaus der Nachkriegsmoderne.
Kath. Wallfahrtskirche, barocker Saalbau mit Lisenengliederung, leicht eingezogener Apsis mit kleinem Chorturm und angefügter Sakristei, von Joseph Schmuzer, 1731/34; mit Ausstattung.
Getreidekasten des sogenannter Baltl-Hofs, zweigeschossiger Blockbau, Erdgeschoss um 1640, Obergeschoss bezeichnet 1768, verbretterter Überbau mit Satteldach frühes 19. Jahrhundert und 1909/11 erweitert.
spätgotischer Saalbau mit nördlichem Flankenturm, bezeichnet 1519 und 1526, neubarocke Erweiterung, Chorerneuerung und Umgestaltung durch Joseph Elsner 1904; mit Ausstattung; Leichenhalle, neuklassizistischer Walmdachbau mit ausladendem Vordach auf gusseisernen Stützen, 1895, verändert 1912; Friedhofskreuz mit fast lebensgroßem Christus und Maria, gefasste Kunststeinfiguren auf Holzkreuz, um 1900; Kriegerdenkmal für die Kriege des 19. Jahrhunderts, Gedenkstein aus Sandstein, um 1900, um achtseitige Sandsteinsäule und bekrönende Figur erhöht 1932.
Repräsentative zweigeschossige Villa mit Walmdach, Giebeldreieck und Portikus im neubarocken Stil, 1925; Einfriedung, Kunststeinpfeiler mit eingespanntem Holzlattenzaun und schmiedeeisernen Toren, gleichzeitig.
Turnhalle mit Gasthof der ehem. Freien Turnerschaft Peißenberg, dann sog. Bräuwastlhalle
zweigeschossiger Walmdachbau mit geöffneten oder vorgeblendeten, spitzbogigen Arkaden, geböschten Eckpfeilern, zweigeschossigen Erkern und Zwerchhaus in Formen des expressionistisch beeinflussten Heimatstils, von Alois Kranebitter, 1927; mit Ausstattung
Mariensäule bzw. Leis-Bildstock, achtseitiger Säulenschaft mit Heiligennische und spitzer Zwiebelhaube, 1. Hälfte 17. Jahrhundert, bezeichnet 1733, 1930 versetzt und erneuert.
Getreidekasten des sogenannten Schellhammer-Hofs, obergeschossig, bezeichnet 1663, zweigeschossiger Überbau mit Satteldach und Verlegung 1. Hälfte 19. Jh
Evang.-Luth. Kirche, genordeter Saalbau mit stark eingezogenem Polygonalchor, seitlichem Flankenturm mit Zeltdach und rechtwinklig angefügter Taufkapelle, in schlichten historisierenden Formen, von Alois Kranebitter, 1928; mit Ausstattung.
Ehemalige obertägige Bergwerksanlagen am Tiefstollen um 1874/75, bestehend aus: ehemaligem Bergamt (Grubenverwaltung), jetzt Wohnhaus, Satteldachbau mit Quergiebelrisalit (Nr. 1); ehemaligem Zechenhaus (Grubenschänke), seit 1987 Bergbaumuseum, mit Flachsatteldach und verputztem Fachwerk-Obergeschoss (Nr. 2); ehemaligem Steigerhaus („Beamtenwohnhaus“), Flachsatteldachbau mit Quergiebelrisalit, Segmentbogenfenstern und Putzgliederung (Nr. 3); Hallenkomplex mit ehemaliger Maschinenhalle, erdgeschossig mit Rundbogenfenstern und Firstaufsatz, in Querrichtung angeschlossen zwei parallele Hallen in unverputztem Ziegelmauerwerk mit Eisenfachwerkbindern (Nr. 5). – Hinter Haus Nr. 2 Stollenmundloch, bezeichnet mit dem Jahr 1869, Futtermauern, Stollen und Belüftungsanlage.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.