Liste der Baudenkmäler in Offingen

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in dem schwäbischen Markt Offingen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Offingen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Aberthamer Straße 9
(Standort)
Villa Benker neuklassizistisch, mit Walmdach, Zwerchgiebel und Säulenportikus, 1910 von Dominikus Böhm

Zugehöriger Garten, mit Rosenhof und Umfassungsmauer mit integrierten Pavillons, gleichzeitig

(ehemaliges Haus des Papierfabrikdirektors Felix Schoeller-Düren[1], heute „Mindelvilla“)

D-7-74-171-1 Villa Benker
Dr.-Zeiler-Platz 5
(Standort)
Kapelle St. Leonhard Zentralbau mit Kuppel und Laterne, 1747; mit Ausstattung D-7-74-171-2 Kapelle St. Leonhard
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Bei der Kapelle, Kapellenweg
(Standort)
Feldkapelle Hl. Dreifaltigkeit Giebelbau, 18./19. Jahrhundert; mit Ausstattung D-7-74-171-3 BW
Neuoffinger Straße 1
(Standort)
Ehemaliges Bahnwärterhaus der Maximilianbahn eingeschossiger Satteldachbau mit Kniestock und seitlich abgeschlepptem Vorbau, 2. Hälfte 19. Jahrhundert D-7-74-171-13 BW
Pfarrer-Miller-Straße 6 a
(Standort)
Pfarrhaus Ehemaliges Schloss der Herren von Freyberg, mit Mansardwalmdach, Eckquaderung und Pilastergliederung, um 1725 D-7-74-171-4 Pfarrhaus
Pfarrer-Miller-Straße 7
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Georg im Kern 1615–18, Langhaus 1922 verlängert; mit Ausstattung D-7-74-171-5 Katholische Pfarrkirche St. Georg
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Pfarrer-Miller-Straße 7
(Standort)
Kriegergedächtniskapelle Rundbau mit Kegeldach, 1954; mit Ausstattung D-7-74-171-6 BW
Insel, an der Mindelbrücke
(Standort)
Bildstock mit Johann-Nepomuk-Figur, 18. Jahrhundert D-7-74-171-7 Bildstock
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Landstrost 1
(Standort)
Forsthaus Ehemaliges Ökonomiegebäude des Schlosses, um 1700 D-7-74-171-8 BW
Landstroster Weg
(Standort)
Feldkapelle St. Barbara Anfang 19. Jahrhundert, wohl auf älterer Grundlage. D-7-74-171-9 BW

Neuoffingen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Neuoffingen 3, 4
(Standort)
Bahnhof 1874/76 überwiegend in unverputztem Rohziegelmauerwerk errichtete, einheitlich gestaltete Baugruppe an der Abzweigung der Donautalbahn von der älteren Hauptlinie Augsburg-Ulm

Stattliches Empfangsgebäude, zweigeschossig mit Walmdach und kurzen erdgeschossigen Seitenflügeln

Beiderseits symmetrisch angeordnete erdgeschossige Nebengebäude mit Walmdach

Südwestlich ehemaliger Lokschuppen mit Werkstatt- und Bürogebäude, später verändert

D-7-74-171-10 Bahnhof
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Dorfstraße 22
(Standort)
Katholische Kirche St. Ursula 14./15. Jahrhundert, erweitert 1978; mit Ausstattung D-7-74-171-11 BW

Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die noch existieren und früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Schnuttenbach
Dorfstraße 13
(Standort)
Bauernhaus 18. Jahrhundert BW

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
  1. Abgleich mit Neudeutsche Bauzeitung, Band 12, 1916, 1916, S. 50–55

Literatur

  • Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Günzburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band VII.91/1). Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-589-6, S. 418–428.
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